Solarenergie Regierung weist Kritik an Umgang mit Fassaden-Solarpanels zurück

leph, sda

8.6.2023 - 12:33

Solar-Fassaden werden im Kanton Zürich aus Brandschutzgründen nicht ohne Weiteres bewilligt, wenn das Gebäude höher als 11 Meter ist. (Symbolbild)
Solar-Fassaden werden im Kanton Zürich aus Brandschutzgründen nicht ohne Weiteres bewilligt, wenn das Gebäude höher als 11 Meter ist. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Regierungsrat weist Kritik am Umgang mit der Bewilligung von Fassaden-Solarpanels zurück. In Medienberichten und im Kantonsrat hiess es, dass die strenge Bewilligungspraxis der Gebäudeversicherung solche Projekte unnötig behindere.

8.6.2023 - 12:33

Der Umgang der Zürcher Behörden mit Solar-Fassaden sorgte vor etwas mehr als zwei Wochen für einige Medienberichte. Das Vorgehen bremse Bauprojekte mit solchen Fassaden aus und gefährde letztlich die Ziele der Energiewende, so der Tenor.

David Galeuchet, Grüner Zürcher Kantonsrat und Vizepräsident beim Branchenverband Swissolar, kritisierte in einem Artikel im «Tages-Anzeiger» den Umgang der GVZ mit Bauprojekten mit Fassaden-Solarpanels.

Er wisse von zwölf Bauprojekten mit Photovoltaik-Fassade, welche in jüngster Zeit zurückgewiesen worden seien. Die Zürcher Bewilligungspraxis sei wesentlich strenger als in anderen Kantonen. Im Kantonsrat gingen daraufhin Anfragen von GLP und Grünen ein.

Damit Bauprojekte mit Fassaden-Solarpanels einfacher bewilligt werden können, braucht es aber ein sogenanntes «Stand-der-Technik»-Papier, wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Antworten des Regierungsrats hervorgeht.

In «Stand-der-Technik»-Papieren muss dargelegt werden, wie die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Die Erarbeitung solcher Papiere ist Sache der jeweiligen Branchenverbände.

Branchenverband für Nachweis verantwortlich

Für die Fassaden-Solarpanels habe der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar zwar bereits 2019 ein Grobkonzept zur Erarbeitung eines «Stand-der-Technik»-Papiers eingereicht, das eigentliche Papier liege jedoch bis heute nicht vor.

Solange das nicht geschieht, gilt laut Regierungsrat das in solchen Fällen übliche Vorgehen: Bei Gebäuden, die höher als 11 Meter sind, braucht es Brandtests oder zumindest qualitative Nachweise, wie eine Brandausweitung verhindert werden kann. Ziel ist, dass sich ein Brand nicht über mehr als zwei Geschosse ausbreiten kann.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und die GVZ bieten Swissolar laut Antwort des Regierungsrat ihre Unterstützung an. Die Verantwortung für das «Stand-der-Technik»-Papier liege aber grundsätzlich bei Swissolar.

leph, sda