Stadtentwicklung Stadt Zürich plant in Seebach ein Hochhaus fürs Alter

olgr, sda

17.4.2024 - 18:39

In der Bullingerkirche hat der Zürcher Gemeinderat am Mittwochabend einen Projektierungskredit für ein Hochhaus mit Alterswohnungen bewilligt. (Archivbild)
In der Bullingerkirche hat der Zürcher Gemeinderat am Mittwochabend einen Projektierungskredit für ein Hochhaus mit Alterswohnungen bewilligt. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Zürich kann Pläne für ein Gesundheitszentrum für das Alter sowie Alterswohnungen in Seebach erarbeiten: Der Gemeinderat hat am Mittwochabend für die Projektierung eines 70-Meter-Hochhauses einen Kredit von 14,4 Millionen Franken mit 118 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme klar genehmigt.

17.4.2024 - 18:39

Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Vorhaben der Stadt Zürich und der Stiftung Alterswohnungen. Die Stadt will ein Gesundheitszentrum für das Alter mit 96 Einzelzimmern schaffen, die Stiftung beabsichtigt den Bau von rund 130 Alterswohnungen.

Die Kooperation ermögliche es, in betrieblichen Belangen wie Hauswartung und Lingerie Synergien zu nutzen, hatte der Stadtrat seinen Antrag begründet. Die direkte Nachbarschaft von Gesundheitszentrum und Alterswohnungen bringe auch den Bewohnerinnen und Bewohnern einen grossen Mehrwert, etwa bei den Dienstleistungen.

Das 70 Meter hohe Gebäude soll in Seebach auf dem südlichen Teil des Areals Thurgauerstrasse gebaut werden. Auf dem Areal entsteht ein ganzer neuer Quartierteil mit unterschiedlichen Nutzungen.

Öffentlicher Zugang zum Dachgeschoss

Der Stadtrat erhielt vom Gemeinderat einen Zusatzauftrag: Er soll prüfen, ob das Dachgeschoss des Hochhauses öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Gemeinderat stellte sich mit 76 Ja- zu 43 Nein-Stimmen hinter ein entsprechendes Postulat von FDP und SP.

Denn gemäss den geplanten neuen Hochhausrichtlinien soll bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 60 Metern das Dachgeschoss oder eines der obersten Geschosse eine publikumsorientierte Nutzung aufweisen müssen. Die Stadt mit ihrer Vorbildfunktion soll diese Forderung schon jetzt umsetzen, fand die Mehrheit.

Der vom Gemeinderat bewilligte Projektierungskredit von 14,4 Millionen Franken ist zweigeteilt. 8,7 Millionen davon übernimmt die Stadt (60 Prozent). Die restlichen 5,7 Millionen Franken (40 Prozent) steuert grundsätzlich die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich bei – sollte es aber zu einem von ihr unverschuldeten Projektabbruch kommen, übernimmt die Stadt die aufgelaufenen Kosten.

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