Die Stadt Zürich darf keine Sozialdetektive gegen den Missbrauch von Sozialhilfe einsetzen: Der Bezirksrat hat zwei Rekurse gutgeheissen und die entsprechende Verordnung damit aufgehoben. Für den Einsatz von Observationen in Zürich brauche es zuerst eine kantonale Regelung.
Der Bezirksrat schreibe in seinem Entscheid die Zuständigkeit für eine gesetzliche Grundlage klar dem Kanton zu, teilte das Sozialdepartement der Stadt Zürich am Freitag mit. Die Voraussetzungen für eine eigenständige kommunale Rechtsgrundlage ist gemäss dem Entscheid des Bezirksrats vom Freitag nicht gegeben.
Gemäss Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) ist der Entscheid eine Klärung der heutigen Rechtsgrundlage. Die Stadt Zürich sei von Anfang an der Ansicht gewesen, dass es eine kantonale Rechtsgrundlage brauche, wird Golta in der Mitteilung zitiert.
Auf kantonaler Ebene hat sich aber seit der Verabschiedung der Stadtzürcher Observationsverordnung die Situation verändert: Bei der aktuellen Revision des Sozialhilfegesetzes soll der Einsatz von Sozialdetektiven nun doch geregelt werden. Golta sieht deshalb den Kantonsrat in der Pflicht.
Der Kanton Zürich nimmt den Entscheid des Bezirksrats zur Kenntnis, wie die Sicherheitsdirektion am Freitag mitteilte. Das neue Sozialhilfegesetz ist momentan in der Vernehmlassung. Weiter ist eine Parlamentarische Initiative für eine Regelung für Sozialdetektive bei der zuständigen Kommission in Beratung.
Gemäss Mitteilung könnte die vorgeschlagene Regelung im neuen Sozialhilfegesetz als Gegenvorschlag zu dieser Parlamentarischen Initiative rasch umgesetzt werden. Sie sei auch vom kantonalen Datenschützer bereits geprüft und für korrekt befunden worden.
Einsatz sistiert
Sozialdetektive werden in Zürich seit 2007 bei konkretem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch eingesetzt. Das Stadtzürcher Stimmvolk verankerte zwei Jahre später mit knapp 90 Prozent das Inspektorat in der Gemeindeordnung.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Oktober 2016 musste Zürich aber den Einsatz von Sozialdetektiven sistieren. Das EGMR hatte eine private Unfallversicherung diesbezüglich gerügt und war zum Schluss gekommen, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt.
Das Zürcher Stadtparlament hatte im März 2018 eine neue Verordnung verabschiedet. Grüne und AL hatten gegen diese Observationsverordnung beim Bezirksrat Beschwerde eingereicht.
Auch die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert, aber nach dem Urteil des EGMR die Observationen eingestellt.
Am 25. November 2018 sagte das Schweizer Stimmvolk dann mit 64,7 Prozent Ja zur Überwachung von Sozialversicherten und stimmte damit der rechtlichen Grundlage für Observationen zu. Diese rechtlichen Grundlagen gelten nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosen- und die obligatorische Krankenversicherung.
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