Strassenlärm Strassenlärm in der Innenstadt: VCS gewinnt gegen die Stadt Zürich

SDA

22.3.2019 - 15:34

Die Stadt Zürich muss beim Thema Strassenlärm über die Bücher – und die Bewohnerinnen und Bewohner besser davor schützen. Schallschutzfenster einzubauen, genügt nicht. Dies hat das Zürcher Baurekursgericht entschieden.

Die Lärmschutzverordnung des Bundes sagt es klar: Eine Stadt muss ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor übermässigem Verkehrslärm schützen. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

Der Zürcher Stadtrat beschloss deshalb im August 2018 das Projekt «Strassenlärmsanierung Kreis 1, 4 und 5», das 40 besonders lärmige Strassenabschnitte in der Innenstadt beruhigen sollte.

Der Verkehrsclub VCS war mit diesem Projekt allerdings gar nicht einverstanden, denn nur bei einem kleinen Teil dieser Strassenabschnitte sollte der Lärm mit einer Temporeduktion gemindert werden. Die meisten lärmgeplagten Anwohner müssten sich gemäss Projektangaben mit Schallschutzfenstern begnügen.

Der VCS will jedoch das Problem an der Quelle beseitigen, sprich mehr Tempo-30-Zonen, und zog deshalb vor das Baurekursgericht. Dieses teilt die Ansicht des VCS. Der Rekurs sei vollumfänglich gutzuheissen, heisst es im Urteil, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Stadtratsbeschluss vom August 2018 wird somit aufgehoben.

Der Stadtrat will sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu diesem Urteil äussern. Man werde die Sache an der nächsten Stadtratssitzung vom kommenden Mittwoch besprechen, hiess es dort auf Anfrage.

Der VCS reagiert erfreut auf das Urteil. Bis anhin habe der Stadtrat leider nur allzu oft davon geredet, dass ihm der Lärmschutz wichtig sei. Bei den konkreten Entscheiden habe er die betroffene Bevölkerung aber im Stich gelassen, teilte der Verband mit.

In der Stadt Zürich leben 140’000 Personen, also ein Drittel der gesamten Bevölkerung, an Strassen, an denen die Lärmbelastung die Grenzwerte überschreitet.

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