Polizeiarbeit Wegen Mitarbeit an Splatter-Film: Polizist zu Unrecht entlassen

SDA

16.3.2020 - 14:16

Die Mitarbeit am Splatter-Film «Mad Heidi» kostete einen Kantonspolizisten die Stelle. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun findet. (Symbolbild)
Die Mitarbeit am Splatter-Film «Mad Heidi» kostete einen Kantonspolizisten die Stelle. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun findet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Mitarbeit beim Schweizer Splatter-Filmprojekt «Mad Heidi» hat einen Zürcher Kantonspolizisten die Stelle gekostet. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun findet. Diese Kündigung sei nicht rechtens.

Blut, Innereien, Nazi-Optik und Waterboarding mit heissem Fondue: Schon der Trailer zu «Mad Heidi» ist nichts für schwache Nerven. Die Macher des Films betonen, dass es sich um Satire handelt. Die Figuren seien absichtlich überzogen, die Nazi-Optik sei Parodie.

Der Bund wollte die schrille Heidi-Verfilmung trotzdem nicht mit Fördergeldern unterstützen – zu viele Innereien, zu wenig künstlerischer Anspruch.

Karriereleiter beendet

An diesem Filmprojekt beteiligt ist auch ein Zürcher Kantonspolizist. Er war für das Drehbuch zuständig und nahm dafür auch unbezahlten Urlaub. Die Polizei wusste offenbar nicht genau, um welche Art Film es dabei ging.

Als der Trailer fertig war und auf Sozialen Medien geteilt wurde, war sie von der blutigen Heidi-Verfilmung gar nicht begeistert. Die Mitarbeit an einem solchen Film sei mit der Tätigkeit bei der Kantonspolizei nicht vereinbar, schon gar nicht für einen Angehörigen des Kaders, so die Polizei.

Der Splatter-Filmfan war seit 2006 bei der Kantonspolizei und wurde seither mehrmals befördert. Diese Karriereleiter war im März 2019 dann abrupt beendet, als ihn die Polizei fristlos entliess.

Er klagte gegen seine Entlassung und erhielt nun vom Verwaltungsgericht Recht, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die ausgesprochene Kündigung sei nicht mal ansatzweise nachvollziehbar, heisst es darin.

Ruf der Polizei geschädigt

Das Verbot, an dem Drehbuch zu schreiben, betreffe sein Privatleben und habe nichts mit der Arbeitsleistung zu tun. Der Polizist habe trotz Kaderfunktion keine exponierte Stellung, welche dazu führen könnte, dass der Ruf der Polizei geschädigt würde. Zudem habe er angeboten, unter Pseudonym zu arbeiten.

Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er am Drehbuch weitergearbeitet hätte, nachdem ihm eröffnet worden sei, dass die Polizei diese Nebenbeschäftigung nicht wolle. Das Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass die Polizei ihren langjährigen Mitarbeiter zu Unrecht entliess. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Kantonspolizei kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Zurück zur Startseite

SDA