Verkehr Winterthurer Stadthausstrasse kann autofrei werden

fn, sda

23.5.2022 - 14:29

Bei Pendlerinnen und Pendlern beliebt, aber wegen des Busverkehrs gefährlich: Die Veloabstellplätze an der Winterthurer Stadthausstrasse. Sie kommen jetzt weg. (Archivbild)
Bei Pendlerinnen und Pendlern beliebt, aber wegen des Busverkehrs gefährlich: Die Veloabstellplätze an der Winterthurer Stadthausstrasse. Sie kommen jetzt weg. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Winterthur kann die Stadthausstrasse nun doch noch autofrei machen. Das Verwaltungsgericht hat mehrere Rekurse gegen diese Beruhigungsmassnahme abgewiesen. Die Kläger kritisierten vor allem, dass Veloparkplätze verlegt werden sollen.

23.5.2022 - 14:29

Im Sommer 2019 hatte das Winterthurer Stadtparlament entschieden, die Stadthausstrasse vom Durchgangsverkehr zu befreien. Bald darauf publizierte der Stadtrat die entsprechende Verkehrsanordnung. Seither wird um die Stadthausstrasse gestritten, zuerst beim Statthalteramt, nun auch noch vor Verwaltungsgericht.

Die Rekurrenten, zwei Verbände sowie zwei Privatpersonen, stören sich nicht wie sonst in diesen Fällen üblich am geplanten Auto-Verbot, sondern an der Verschiebung von Veloabstellplätzen.

Immer wieder gefährliche Situationen

Unmittelbar beim Hauptbahnhof sollen rund 100 Plätze aufgehoben und auf umliegende, teilweise neue Abstellplätze und -anlagen verschoben werden, vor allem deshalb, weil es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Velofahrenden und Bussen kommt.

Wie aus dem kürzlich gefällten Urteil des Verwaltungsgerichtes hervorgeht, stören sich die klagende Privatpersonen daran, dass sie künftig auf dem Arbeitsweg mehr Zeit einberechnen müssten. Sie arbeiten in einem anderen Ort und fahren mit dem Velo jeweils an den Hauptbahnhof. Wird dort ein grosser Teil der Veloabstellplätze gestrichen, müssten sie ihr Velo woanders abstellen.

«Geringfügiger Zeitverlust»

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts stellt dieser «geringfügige Zeitverlust» jedoch kein schutzwürdiges Anfechtungsinteresse dar. Die Zahl der Veloparkplätze werde ja nicht reduziert. Aus diesem Grund liess das Gericht die Kläger abblitzen.

Die Stadthausstrasse kann zwischen Hauptbahnhof und dem alten Stadthaus somit autofrei werden. Weiterziehen können die Klagenden das Urteil nicht mehr. Das Urteil ist rechtskräftig, wie es auf der Website des Gerichts heisst.

fn, sda