Coronavirus – Schweiz Zertifikatspflicht in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen

fn, sda

24.9.2021 - 11:56

Wer ein Zürcher Alters- oder Pflegeheim besuchen möchte, braucht bald ein Zertifikat: Der Regierungsrat erlässt per 4. Oktober eine entsprechende Verordnung.
Wer ein Zürcher Alters- oder Pflegeheim besuchen möchte, braucht bald ein Zertifikat: Der Regierungsrat erlässt per 4. Oktober eine entsprechende Verordnung.
Keystone

In den Spitälern und in Alters- und Pflegeheimen gilt künftig die Zertifikatspflicht. Der Zürcher Regierungsrat will Patientinnen und Patienten und Bewohner so besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Dieser Regelung gilt ab dem 4. Oktober.

Das Personal in Spitälern, Heimen und bei der Spitex müssen neu zudem zwei Mal pro Woche einen Test machen. Bisher lag die Frequenz bei einem Test pro Woche. Spitex-Organisationen waren von der Testpflicht zudem ausgenommen.

fn, sda