EinbürgerungenZürcher Kantonsrat will Einbürgerungs-Kriterien nicht verschärfen
fn, sda
13.9.2021 - 12:56
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag mit der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes begonnen. Verschärft werden die Einbürgerungs-Kriterien voraussichtlich nicht – sehr zum Unmut der SVP, die deshalb nicht auf die Vorlage eintreten wollte.
fn, sda
13.09.2021, 12:56
SDA
Eine Einbürgerung sei kein politisch willkürlicher Akt, sondern ein Verwaltungsprozess, stellte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) in der Debatte klar. «Auch die SVP muss übergeordnetes Recht akzeptieren. Es heisst nicht Daumen hoch oder Daumen runter.»
Die SVP zeigte sich enttäuscht, dass die Vorlage so «mild» ausfiel. «Das ist ein fatales Signal, dass unser Bürgerrecht nichts wert ist», sagte Diego Bonato (Aesch). Die SVP beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten, hatte damit aber keine Chance. Das Parlament entschied mit 124 zu 48 Stimmen, die Vorlage zu beraten.
«Diese Anforderungen würden nicht mal Schweizer erfüllen»
Die SVP versuchte daraufhin an mehreren Stellen, Verschärfungen einzubauen, hatte damit aber keinen Erfolg. So werden etwa die Anforderungen an die Deutschkenntnisse nicht verschärft. «Die Anforderungen, welche die SVP verlangt, würden nicht einmal Schweizerinnen und Schweizer erfüllen», sagte Silvia Rigoni (Grüne, Zürich). So würden vor allem Ausländerinnen und Ausländer mit tiefem Schulabschluss von einer Einbürgerung ausgeschlossen.
Angezogen wird die Schraube voraussichtlich nur bei straffälligen, ausländischen Jugendlichen. Sie sollen neu eine Frist abwarten, bis sie sich einbürgern lassen können. Diese Frist beträgt je nach Delikt zwischen zwei und fünf Jahren.
Weitere Verschärfungen gegenüber dem seit dem Jahr 2018 geltenden Bundesgesetz dürfte es nach bisheriger Beratung keine geben.
«Das Jekami-Testen fällt weg»
Eine wichtige Änderung an dieser Vorlage ist die Vereinheitlichung der Einbürgerungs-Kriterien. Künftig sollen diese kantonal einheitlich sein. «Das beliebige Jekami-Testen der Gemeinden fällt endlich weg», sagte Anne-Claude Hensch (AL, Zürich).
Dazu gehört auch, dass keine spezifischen Kenntnisse über die Einbürgerungsgemeinden mehr nötig sind, also etwa an welchem Tag der Markt stattfindet. Der Kantonsrat wird am 4. Oktober mit der ersten Lesung des Bürgerrechtsgesetzes weiterfahren. Am Montag schaffte er erst die Hälfte der rund 25 Seiten.
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