Ärztefehler Zürcher Justiz will Ärztefehler-Fälle nicht mehr verschleppen

SDA

12.9.2019 - 12:50

Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hat sich am Donnerstag für zu langsame Strafuntersuchungen bei möglichen Ärztefehlern entschuldigt. In der Vergangenheit seien diese zu wenig gut geplant gewesen und zu wenig kontrolliert worden. Dies bestätigt auch eine Administrativuntersuchung.

Fehr entschuldigte sich vor den Medien bei all jenen Menschen, die «zu lange auf eine strafrechtliche Beurteilung der aufwühlenden Vorgänge hätten warten müssen.» Pro Jahr kommt es im Kanton Zürich zu durchschnittlich 20 Strafanzeigen wegen möglicher Ärztefehler.

Die Untersuchungen dieser sogenannten qualifizierten Medizinalfälle durch die Staatsanwaltschaft sind in der Regel sehr zeitintensiv; nicht selten sind mehrere spezialärztliche Gutachten nötig.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte 2011 eigens einen Spezialisten auf dem Gebiet des Medizinrechts angestellt, der sich als Staatsanwalt ausschliesslich um solche Medizinalfälle kümmerte.

«Einzelmaske nicht bewährt»

Diese Beschränkung auf eine Einzelmaske hat sich jedoch nicht bewährt, wie Rechtsanwalt Robert Frauchiger, Leiter der Administrativuntersuchung, am Donnerstag vor den Medien sagte. Die Zahl der Pendenzen blieb hoch, die Zielerreichung durch nur eine Person «war mässig».

Die von Frauchiger vorgeschlagene Reorganisation in Richtung Teamarbeit hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile bereits vollzogen.

Derzeit sind laut Fehr zwei Vollzeitstellen in einem mehrköpfigen Team bei der auf Gewaltverbrechen spezialisierten Staatsanwaltschaft I für solche Fälle reserviert. Gemäss Fehr braucht es wegen der hohen Belastung aller Staatsanwaltschaften jedoch «rund 15 Prozent zusätzliche Stellen».

Dennoch herrsche mittlerweile wieder der «ordnungsgemässe Ablauf bei Strafuntersuchungen im Medizinalbereich», sagte Fehr. Untolerierbare Bearbeitungslücken gebe es nicht mehr. Solche hatte Frauchiger nämlich in den meisten der zwanzig von ihm untersuchten Fälle geortet.

Diese Bearbeitungslücken hatten auch entstehen können, weil Kontrollmechanismen versagten. Laut Frauchiger ist es sinnvoll, sich bei Berichten auf das Wesentliche und auf die Problemfälle zu konzentrieren. Es mache keinen Sinn, dass die Kontrollinstanz hunderte Seiten lesen müsse und dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe.

Die von Frauchiger durchgeführte Administrativuntersuchung ordnete der Regierungsrat im Juni 2018 an. Es bestand der Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren verschleppte. Im Juni 2018 gingen zudem zwei Strafanzeigen gegen zwei ehemalige und ein damals amtierendes Mitglied der Staatsanwaltschaft ein. Verfahren wurden jedoch keine eingeleitet, wie Fehr sagte.

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