Wettbewerb «Bluewin» verlost «The Last of Us Part 2 – Special Edition»

Redaktion

19.6.2020

«The Last of Us Part 2 – Special Edition» enthält neben der Vollversion des Spiels ein Artbook sowie zusätzliche digitale Inhalte.
«The Last of Us Part 2 – Special Edition» enthält neben der Vollversion des Spiels ein Artbook sowie zusätzliche digitale Inhalte.
Bild: Sony

Pünktlich zu seiner Veröffentlichung verlosen wir ein Exemplar von «The Last of Us Part 2 – Special Edition». Um am Wettbewerb teilzunehmen, füllen Sie ganz einfach unten stehendes Formular aus.

Fünf Jahre nach ihrer gefährlichen Reise durch ein postapokalyptisches Setting der Vereinigten Staaten haben sich Ellie und Joel in Jackson, Wyoming niedergelassen. Hier leben sie jetzt inmitten einer lebendigen Gemeinschaft von Überlebenden in Frieden und Harmonie – trotz der immerzu präsenten Bedrohung durch die Infizierten und andere verzweifelte Überlebende von aussen.

Als jedoch ein gewaltsamer Vorfall das friedliche Zusammenleben zerstört, macht sich Ellie auf eine erbarmungslose und brutale Jagd nach Gerechtigkeit. Jeder und jede Schuldige soll mit dem Leben bezahlen – auch, wenn das für sie körperliche und psychisch zerstörerische Folgen bedeutet.



«The Last of Us Part II – Special Edition»

Die Special Edition beinhaltet neben der physischen Standard Edition ein Steelbook-Case, ein 48-seitiges Mini-Artbook von Dark Horse sowie die digitalen Zusatzinhalte der Digital Deluxe Edition, darunter ein dynamisches Design für PlayStation 4, ein Set aus PSN-Avataren sowie einen digitalen Soundtrack.

Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt und die Namen können auf www.bluewin.ch publiziert werden. Es wird keine Korrespondenz über den Wettbewerb geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Swisscom und Teleclub. Die Kontaktdaten können von Swisscom und Teleclub für Marketingzwecke eingesetzt werden. Swisscom (Schweiz) AG verpflichtet sich, mit Ausnahme der oben genannten Veröffentlichungen, personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben und die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten.

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