Gerichtsentscheid Kann man seine digitalen Games bald weiterverkaufen?

Von Martin Abgottspon

23.9.2019

Steam soll EU-Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Spiele weiterverkaufen zu können.
Steam soll EU-Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Spiele weiterverkaufen zu können.
Bild: Shutterstock

Immer häufiger werden Videospiele nur noch digital erworben. Der Weiterverkauf oder Tausch ist dadurch nicht möglich. Eine französische Verbraucherorganisation will das ändern.

Letzte Woche hat das Pariser Tribunal de Grande Instance gemäss französischen Medienberichten beschlossen, dass Kunden der Spieleplattform Steam ihre erworbenen Spiele dort weiterverkaufen können. Dem Urteil zufolge würden die aktuellen Nutzungsbedingungen der Plattform gegen das EU-Recht und den freien Warenverkehr verstossen. Geklagt hatte die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir.

Das Gericht hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, der noch weitreichende Folgen haben könnte. Denn auch andere Spieleplattformen und ihre Shops wie jener von Microsoft, Sony oder Epic Games funktionieren in dieser Hinsicht gleich wie Steam. 

Valve legt Einspruch ein

Steam-Betreiber Valve hat bereits angekündigt, dass man gegen das Urteil Einspruch einlegen werde. Bis zu einem finalen Entscheid werde der Gerichtsentscheid auch keine Auswirkungen auf Steam haben, wie ein Unternehmenssprecher via «Kotaku» mitteilt. Sollte das Urteil in Kraft treten, muss Valve entweder seine Nutzungsbedingungen ändern oder mit Strafzahlungen rechnen.



Unterstützung erhält Valve von der Interactive Software Federation of Europe, die der Ansicht ist, dass dieses Urteil im Widerspruch zum geltenden EU-Recht stehen würde und im Berufungsverfahren aufgehoben werden sollte.

Simon Little, CEO des Interessenverbands, erklärte in einer Mitteilung: «Dieses französische Urteil steht im Widerspruch zum geltenden EU-Recht, das die Notwendigkeit anerkennt, digitale Downloads vor der einfachen Reproduktion im Internet zu schützen. Diese Entscheidung würde, wenn sie gilt, dramatische und negative Auswirkungen auf die Investitionen in die Entwicklung, Produktion und Veröffentlichung von nicht nur Videospielen, sondern der gesamten Produktion des digitalen Unterhaltungssektors in Europa haben. Wenn die europäischen Urheber ihre Investitionen und ihr geistiges Eigentum nicht schützen können, werden die Auswirkungen sowohl für die Industrie als auch für die Verbraucher verheerend sein.»

Gleiche Bedingungen für Schweizer

Sollte das Urteil in Kraft treten, würden die neuen Nutzungsbedingungen auch für Schweizer Kunden gelten. Grundlage dafür sind die bilateralen Abkommen mit der EU, welche den freien Warenverkehr regeln und in diesem Fall auch für digitale Güter gelten.

Auszug aus den Steam-Nutzungsbedingungen: "Steam ist ein von Valve angebotener Online-Dienst. Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend 'Abonnent'), indem Sie die Registrierung eines Benutzerkontos bei Steam durchführen. (...) Als Abonnent erhalten Sie gegebenenfalls Zugang zu bestimmten Leistungen, zu Software und Inhalten, die Abonnenten bereitgestellt werden. Die Client-Software von Steam sowie jegliche sonstige Software und sonstigen Inhalte und Updates, die Sie über die Steam-Plattform herunterladen oder auf die Sie über die Steam-Plattform zugreifen – gemeint sind hier im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung insbesondere Videospiele von Valve oder von Drittanbietern sowie in Spielen enthaltene Inhalte, zu Hardware gehörige Software, aber auch virtuelle Gegenstände, mit denen Sie auf dem Steam Abonnement-Marktplatz Handel treiben bzw. die Sie verkaufen oder kaufen – werden in der vorliegenden Vereinbarung als 'Software' bezeichnet, wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die über die Steam-Plattform zugängliche Software und/oder zugänglichen Inhalte in der vorliegenden Vereinbarung als 'Abonnement(s)' bezeichnet werden."

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