14,5 Millionen Euro 14,5 Millionen Euro: Shakira wird Steuerhinterziehung vorgeworfen

SDA

7.12.2018 - 20:48

Der kolumbianischen Sängerin Shakira droht Ärger mit den spanischen Steuerbehörden.
Der kolumbianischen Sängerin Shakira droht Ärger mit den spanischen Steuerbehörden.
Source: KEYSTONE/AP/MARCO UGARTE

Hat Popstar Shakira tatsächlich 14,5 Millionen an Steuern hinterzogen? Die spanische Staatsanwaltschaft will offenbar Anzeige erstatten.

Der kolumbianischen Popsängerin Shakira droht einem Zeitungsbericht zufolge eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Spanien. Es soll um 14,5 Millionen Euro gehen.

Die spanische Staatsanwaltschaft habe die 41-Jährige informiert, dass sie ihre Ermittlungen abgeschlossen habe, das Verfahren aber nicht einstellen werde, berichtete die Zeitung «El País» am Freitag. Dies bedeute, dass Shakira in den nächsten Tagen mit einer förmlichen Anzeige rechnen müsse.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte den Bericht zunächst nicht bestätigen. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

Damaliger Wohnsitz entscheidend

Die spanische Steuerbehörde wirft Shakira vor, zwischen 2011 und 2014 keine Steuern gezahlt zu haben, obwohl sie schon in Spanien lebte. Das Strafverfahren bezieht sich aber nur auf die Jahre 2012 bis 2014, da die Vorwürfe für 2011 bereits verjährt sind. Laut «El País» geht es um insgesamt 14,5 Millionen Euro.

Die kolumbianische Sängerin ist seit 2011 mit dem beim FC Barcelona unter Vertrag stehenden spanischen Fussball-Star Gerard Piqué liiert, sie haben zwei schulpflichtige Söhne. Ihren Wohnsitz hat sie offiziell aber erst seit 2015 in Katalonien.

Davor war sie auf den Bahamas angemeldet. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft «entspricht dies nicht der Realität», da ihr Partner und ihre Kinder in Barcelona leben.

Shakiras Anwälte argumentieren hingegen, dass der Grossteil ihrer Einnahmen bis 2014 aus internationalen Tourneen stammte und sie wegen der Konzertreisen nicht mehr als sechs Monate im Jahr in Spanien zugebracht habe. Erst ab dieser Frist muss der steuerliche Wohnsitz in Spanien angemeldet werden.

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