Reisen Touris aufgepasst – diese skurrilen Verbotsfallen lauern auf Reisen

dpa/uri

26.7.2019

Aus Versehen Seife einpacken oder das falsche Liedchen pfeifen: Wer im Urlaub nicht aufpasst, kassiert in manchen Ländern hohe Strafen. Selbst Kleidung mit modischem Camouflage-Print kann zum Verhängnis werden.

Kaffee kochen für 1000 Euro (umgerechnet gut 1100 Franken): Das gönnten sich zwei Backpacker kürzlich unter einer Brücke in Venedig. Mit der saftigen Strafe zum Heissgetränk hatten die beiden nicht gerechnet. Was sie nicht wussten: Picknicken an historischen Plätzen in Italien ist verboten. Auch in anderen Ländern kann Unkenntnis für Touristen teuer werden:

Lärm: Dass in Singapur Kaugummikauen unter Strafe steht, hat sich herumgesprochen. Aber auch wer seine Mitmenschen mit Musik oder anderen Geräuschen nervt, läuft Gefahr, ein Bussgeld bis zu 1000 Singapur-Dollar (ca. 725 Franken) zahlen zu müssen. Wer auch noch «obszöne Lieder oder Balladen» von sich gibt, riskiert gar drei Monate Haft.



Smombies aufgepasst: Wie ein Zombie aufs Handy zu starren und die Strasse zu überqueren, kann in manchen Ländern nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Zum Beispiel in Litauen, hier müssen Fussgänger mit bis zu zwölf Euro (knapp 13,25 Franken) rechnen, wenn sie die Fahrbahn überqueren und dabei ein mobiles Gerät nutzen.

Mode: In Trinidad und Tobago ist militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Wer sie mitbringt, kauft oder trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen – und die Klamotten werden beschlagnahmt, warnt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Modefrei: Auch in Teilen der Schweiz muss man sich als Gast vorsehen. Ganz ohne Klamotten sollte man sich nämlich besser nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwischen lassen. Dort darf – nach höchstrichterlichem Urteil von 2014 – die kantonale Vorschrift über «grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit» auch auf Nacktwanderer angewandt werden. Das Bussgeld betrug im verhandelten Fall 100 Schweizer Franken.

Erfrischung: Wer mit Softdrinks im Gepäck nach Nigeria reist, der verstösst gegen das Gesetz. Auch Kugelschreiber und Seife stehen dort auf der umfangreichen Verbotsliste des Zolls.

Trunkenheit: In England ist es nicht ratsam, betrunken in der Öffentlichkeit angetroffen zu werden. Unter diese Vorschrift fallen auch alle «licensed premises» – also Pubs, Kneipen oder Restaurants, wo Alkoholkonsum ja eigentlich dazugehört. Am besten in Massen, sonst droht ein Bussgeld.

Benzin: Reiseratgeber im Internet haben für Deutschland-Touristen einen Tipp: Vor Fahrten auf der Autobahn immer auf ausreichend Sprit achten. Tatsächlich drohen in Deutschland beim Halten oder Parken Bussgelder – und ein leerer Tank, den man ja vermeiden kann, wird nicht als Panne anerkannt.

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