Coronavirus – Schweiz Einige Massnahmen des Covid-Gesetzes sollen in die Verlängerung

jeko, sda

27.10.2021 - 12:00

Einige Massnahmen des Covid-19-Gesetzes sollen auch 2022 gelten. (Themenbild)
Einige Massnahmen des Covid-19-Gesetzes sollen auch 2022 gelten. (Themenbild)
Keystone

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Die meisten Massnahmen laufen Ende des Jahres aus. Entscheiden wird das Parlament in der Wintersession.

Keystone-SDA, jeko, sda

Seit September 2020 wurde es drei Mal geändert – nun laufen die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes Ende dieses Jahres aus.

Wie der Bundesrat bereits Anfang September mitteilte, will er Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Pandemie angesichts der vielen Unsicherheiten auch 2022 weiterführen. Am Mittwoch hat er nun die Botschaft zu den Gesetzesänderungen, die als nächstes vom Parlament beraten werden, verabschiedet.

Verlängert werden sollen die Bestimmungen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.

Nicht verlängert werden sollen hingegen die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefallhilfen und die Arbeitslosenversicherung. Hier wollen Bund und Kantone zum ordentlichen Verfahren zurückkehren.

Keine Änderungen bei Covid-Zertifikat

Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind unterschiedlich lang gültig. Der Artikel über das Covid-Zertifikat ist bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Mitteilung des Bundesrats beibehalten werden.

Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes hat auch finanzielle Folgen: Der Bundesrat rechnet für 2022 mit Mehrausgaben von 915 Millionen Franken. Diesen Betrag hat der Bundesrat am Mittwoch beim Parlament mit einer Nachmeldung zum Budgetvoranschlag des nächsten Jahres beantragt.

Die budgetierten Gesamtausgaben des Bundes für das kommende Jahr liegen mit dieser Nachmeldung bei 80,5 Milliarden Franken und einem Finanzierungsdefizit von rund 1,9 Milliarden Franken.

Am 28. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz ab. Es handelt sich bereits um die zweite Abstimmung innerhalb eines Jahres. Die Wintersession der eidgenössischen Räte beginnt am 29. November.

Umgehend Anpassungen im Gesetz

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat der Bundesrat am Mittwoch drei Massnahmen umgehend in Kraft gesetzt. Damit in der Schweiz weiterhin möglichst viele unterschiedliche Impfstoffe gegen das Coronavirus angeboten werden können, hat er eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz in die entsprechende Covid-19-Verordnung eingefügt.

Gemäss Heilmittelgesetz ist die befristete Zulassung eines Arzneimittels in der Schweiz nur erlaubt, wenn kein gleichwertiges anderes Mittel zur Verfügung steht. In der Pandemie sei es wichtig, Impfstoffe möglichst vieler verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Technologien bereitstellen zu können, teilte der Bundesrat mit.

Generalversammlungen und Arbeitnehmerschutz

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Generalversammlungen neu bis Ende 2022 virtuell durchgeführt werden können. Der Bundesrat verlängerte die bereits heute geltende Ausnahmeregelung bis Ende nächsten Jahres.

Schliesslich hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, die besonders durch das Virus gefährdet sind, um drei Monate bis Ende dieses Jahres verlängert. Dabei geht es insbesondere darum, dass diese Personen unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden können.