Wien Frau hilft Obdachlosem – und kassiert 400-Franken-Strafe

zis

2.3.2024

Eine Schweizer Parkbusse: In Österreich wurde eine Frau gebüsst – weil sie falsch parkte, als sie einem Obdachlosen half.
Eine Schweizer Parkbusse: In Österreich wurde eine Frau gebüsst – weil sie falsch parkte, als sie einem Obdachlosen half.
sda

In Wien hat eine Frau einem obdachlosen Mann geholfen. Daraufhin erhielt sie eine dicke Strafe – weil sie falsch parkiert hatte.

zis

2.3.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau half in Wien einem Obdachlosen durch die Kälte.
  • Dafür parkierte sie einige Minuten falsch.
  • Nun erhielt sie eine dicke Strafe.

In der österreichischen Hauptstadt Wien hat eine rund 70-jährige Frau einem Obdachlosen geholfen. Für ihre gute Tat erhielt sie allerdings kein Lob – sondern einen dicken Strafzettel.  

Der Grund: Die Frau hatte ihr Auto an einem kalten Tag Ende Dezember kurz vor einer Garageneinfahrt geparkt, um einem frierenden Obdachlosen zu helfen. Sie habe ihm eine Decke aus dem Auto gebracht und einen heissen Tee besorgt, berichtet sie gegenüber «heute.at.»

Sie sei dabei «die ganze Zeit in Sicht- und Hörweite» gewesen, schildert sie weiter. Rund 10 Minuten habe sie das Auto vor der Einfahrt abgestellt – ohne jemanden zu behindern, wie sie betont. 

Dennoch erhielt sie laut «Heute» nun eine Busse über 399 Euro. 200 Euro gehen dabei laut dem Bericht an die Person, die das Vergehen meldet. Der Rest behält das Unternehmen. 

Die Firma rechtfertigt die Busse gegenüber «Heute», dass «jede – auch noch so gut gemeinte Tat – nicht ein Stehenbleiben vor einer Garagenausfahrt rechtfertigt.» Dennoch biete man der Betroffenen an, den Betrag um die Hälfte zu reduzieren.

Davon will die Frau aber nichts wissen. «Ich zahle dieser Firma nichts – und warte nun darauf, dass sie mich verklagen.» Dass es dazu kommt, scheint aber unwahrscheinlich. Der oberste Gerichtshof Österreichs hat vor wenigen Tagen beschlossen, dass die Firma per sofort keine Zahlungsaufforderungen mehr verschicken darf.