Deutschland Gesetz für schnellere Asylverfahren passiert deutschen Bundestag

SDA

2.12.2022 - 16:59

Die Abgeordneten debattieren im Plenarsaal im Deutschen Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Abgeordneten debattieren im Plenarsaal im Deutschen Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa
Keystone

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin ein Gesetz verabschiedet, mit dem Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Sozialdemokraten, Grüne und Liberale.

2.12.2022 - 16:59

Die Union, die Linksfraktion und die rechtspopulistische AfD lehnten das Vorhaben am Freitag ab. Zwei Abgeordnete enthielten sich, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Freitag feststellte.

Mit der Neuregelung wird die sogenannte Regelüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgeschafft. Bei dieser Prüfung wird bisher nach einer bestimmten Frist automatisch geschaut, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Überprüfung soll künftig – auch um das Bamf zu entlasten – nur noch «anlassbezogen» erfolgen.

Ausserdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Mit der Asylverfahrensberatung sollen zivilgesellschaftliche Akteure betraut werden, die dafür Geld vom deutschen Staat erhalten. Die Anhörung im Asylverfahren kann künftig in Ausnahmefällen im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

Kürzer werden sollen auch die Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten, die laut deutscher Regierung aktuell im Schnitt 26,6 Monate dauern. Hier soll unter anderem eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung Abhilfe schaffen. Wann das Gesetz in Kraft tritt war zunächst noch unklar.

Ausserdem verabschiedete der Bundestag am Freitag das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Damit sollen gut integrierte Ausländer, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive erhalten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

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