Fukushima Japanisches Gericht spricht Ex-Tepco-Manager frei

AP / tchs

18.1.2023

Das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in der Präfektur Fukushima. Zu sehen sind auch die Behälter zum Lagern des kontaminierten Kühlwassers.
Das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in der Präfektur Fukushima. Zu sehen sind auch die Behälter zum Lagern des kontaminierten Kühlwassers.
Bild: Uncredited/kyodo/dpa

Drei ehemalige Manager des Akw-Betreibers haben dem Urteil zufolge nicht fahrlässig gehandelt. Bewohner der Katastrophenregion sind enttäuscht.

AP / tchs

18.1.2023

Im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein japanisches Gericht drei ehemalige Manager des Betreiberkonzerns Tepco von jeder Verantwortung freigesprochen. Die drei Angeklagten hätten nicht fahrlässig gehandelt und seien auch nicht für den Tod von mehr als 40 Anwohnern während ihrer Zwangsevakuierung nach dem Erdbeben und dem folgenden Tsunami 2011 verantwortlich, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Es befand den ehemaligen Tepco-Vorsitzenden Tsunehisa Katsumata, der heute 82 Jahre alt ist, sowie zwei weitere ehemalige Führungskräfte für nicht schuldig. Ihnen war vorgeworfen worden, keine vorbeugenden Schutzmassnahmen ergriffen zu haben, die eine Katastrophe in dem Atomkraftwerk verhindert hätten. Zudem wurden sie beschuldigt, den Tod von 44 älteren Patienten verursacht zu haben, deren Zustand sich während oder nach der Zwangsevakuierung aus einem Krankenhaus und einem Pflegeheim verschlechterte.

Einziger Strafprozess zum Fukushima-Unglück

Der Oberste Gerichtshof in Tokio bestätigte damit die Entscheidung einer niedrigeren Instanz von 2019, die ebenfalls die drei ehemaligen Top-Manager der Tokyo Electric Power Company freigesprochen hatte. Das Gericht erklärte damals zur Begründung, ein Tsunami von der Grösse, die das Kraftwerk traf, sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Welle war an einigen Stellen 17 Meter hoch. Die drei Angeklagten hatten stets ihre Unschuld erklärt.

Der Fall ist der einzige Strafprozess im Zusammenhang mit dem Unglück von Fukushima. Die Atomanlage wurde zunächst von einem Erdbeben der Stärke 9,0 erschüttert und danach von einem gewaltigen Tsunami getroffen. Die Kühlsysteme fielen aus, alle drei Reaktoren überhitzten. Eine grosse Menge Strahlung wurde freigesetzt und Zehntausende Menschen verloren ihr Zuhause und ihre Arbeitsplätze.

Wütende Einwohner vor dem Gerichtsgebäude

Die drei Männer wurden von einem zivilen Anklageausschuss vor Gericht gebracht. Im Prozess forderten die Staatsanwälte jeweils fünf Jahre Haft für die Ex-Manager. Sie führten an, Tepco hätte die Katastrophe verhindern können, wenn vor dem Tsunami ausreichende Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden wären. So hätten sie auf der Grundlage einer langfristigen Tsunami-Prognose von Experten unter anderem die Wasserdichtigkeit der Reaktoren verbessern können.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück und erklärte, die Tsunami-Vorhersage sei nicht zuverlässig gewesen. Die Staatsanwaltschaft prüfte eine Berufung gegen das Urteil.

Dutzende Einwohner von Fukushima und ihre Unterstützer zeigten sich vor dem Gerichtsgebäude enttäuscht und verärgert über das Urteil. «Ich bin wütend über die Richter, die die Entscheidung getroffen haben, ohne den Fall vollständig zu untersuchen», sagte Ruiko Muto, ein Einwohner von Fukushima. Die Richter hätten die Anlage noch nicht einmal gesehen. «Das ist für viele Angehörige der Opfer und andere, die von der Katastrophe betroffen sind, inakzeptabel.»