Coronavirus – SchweizNach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben
su, sda
17.9.2021 - 04:30
Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.
Keystone-SDA, su, sda
17.09.2021, 04:30
17.09.2021, 15:00
SDA
Der Bundesrat will so verhindern, dass wegen Rückkehrern aus den Herbstferien die Ansteckungen mit dem Coronavirus zunehmen, so wie es nach den Sommerferien passiert ist. Daten der Kontaktverfolgung hätten gezeigt, dass auch Reiserückkehrer zu dieser besorgniserregenden Lage beigetragen hätten, teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Wegen der hochansteckenden Delta-Variante könnten die Fallzahlen regional sehr rasch steigen, schreibt der Bundesrat. Eine periodisch nachgeführte Liste mit Risikoländern sei deshalb nicht mehr sinnvoll. Der Bundesrat greift deshalb auf andere grenzsanitarische Massnahmen zurück.
Einreiseformular obligatorisch
Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und unabhängig davon, aus welchem Land man kommt. Heute besteht die Testpflicht nur für Flugreisen.
Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich mit einem negativen Test ins Land gekommene Personen noch einmal testen lassen und den Test bezahlen. Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden. Diese Testpflicht gilt für jene, die bei der Einreise weder Impfung noch Genesung haben nachweisen können.
Der Bundesrat hatte – um erneut steigende Fallzahlen nach den Herbstferien zu verhindern – in einer Konsultation den doppelten Test und eine Variante mit Einreisetest und einer Quarantänepflicht zur Diskussion gestellt.
Verzicht auf Quarantäne
Aufgrund der Ergebnisse entschied sich die Landesregierung nun für die Variante mit den zwei Tests. Sie dürfte praxisnaher sein und für die Kantone weniger Aufwand bringen, wie es in der Mitteilung hiess.
Neu müssen allerdings alle einreisenden Personen – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.
Risikobasierte Kontrollen
Ob die Regeln befolgt werden, soll mit «risikobasierten Kontrollen» im Grenzverkehr überprüft werden. Einreisende ohne Test müssen diesen umgehend nachholen. Auch die Kantone sind in der Pflicht: Sie müssen mit Stichproben überprüfen, ob weder geimpfte noch genesene Eingereiste den zweiten vorgeschriebenen Test gemacht haben.
Die Sanktionen hat der Bundesrat ebenfalls festgelegt: Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig. Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse. Fluggesellschaften und Fernbusunternehmen müssen prüfen, ob Formulare, Zertifikate und Testnachweise vorliegen.
Gleich bleiben die Einreisebestimmungen: Alle Länder ausserhalb des Schengen-Raumes, die nicht auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) stehen, gelten als Risikoländer. Für Drittstaatenangehörige ohne Impfung, die aus Risikoländern einreisen, gelten wie bisher Beschränkungen für die Einreise.
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