PolitikTürkei: Opposition stemmt sich gegen erneute Kandidatur Erdogans
SDA
27.1.2023 - 10:41
Die türkische Opposition wirft Präsident Recep Tayyip Erdogan vor, mit seiner erneuten Kandidatur Recht zu brechen. In der gemeinsamen Erklärung eines Bündnisses aus sechs Parteien von Donnerstagabend ist von einem «weiteren schwarzen Kapitel in der Geschichte unserer Demokratie» die Rede.
Keystone-SDA
27.01.2023, 10:41
SDA
Das Bündnis will bei der für Mai geplanten Wahl gegen Erdogan einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen. Die Entscheidung, wer das sein wird, soll nächsten Monat verkündet werden.
Der 68 Jahre alte Erdogan hatte vergangene Woche angekündigt, per Dekret vorgezogene Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai zu veranlassen. Dies kann der Verfassung zufolge entweder mit 60 Prozent der Abgeordnetenstimmen im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten geschehen. Die Opposition argumentiert, dass Erdogan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – laut Verfassung nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt.
Im Parlament verfügt die regierende AKP von Erdogan mit ihrem ultranationalistischen Partner MHP jedoch nur über eine einfache Mehrheit – könnte also ohne die Opposition keine Neuwahl beschliessen. Nach Ansicht der Regierung steht der Kandidatur jedoch nichts im Weg. Erdogan sei 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden – seine vorherige Amtszeit zähle also nicht. Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht.
Als mögliche Gegenkandidaten Erdogans gelten der Parteichef der stärksten Oppositionspartei CHP, Kemal Kilicdaroglu, der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu und der Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas (beide ebenfalls CHP).
Beobachter gehen davon aus, dass die Wahlen auf Mai gelegt werden, um sie nicht in den Fastenmonat Ramadan oder in die Ferien fallen zu lassen – aber auch, damit Wahlgeschenke wie etwa die Verdopplung des Mindestlohns vor dem Hintergrund der starken Inflation nicht verfliegen.
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