Moderne Sklaverei Ausgebeutet in der Schweiz – schuften für einen Hungerlohn

tafi

18.10.2019

In der Schweiz gibt es eine hohe Dunkelziffer bei moderner Skalverei: Menschenhandel zum Zweck der Arbeitskraftausbeutung ist ein unterschätztes Phänomen. (Symbolbild)
In der Schweiz gibt es eine hohe Dunkelziffer bei moderner Skalverei: Menschenhandel zum Zweck der Arbeitskraftausbeutung ist ein unterschätztes Phänomen. (Symbolbild)
KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Nannys, Küchenhilfen, Saisonarbeiter: Moderne Sklaverei gibt es auch in  der Schweiz. Die Betroffenen werden ausgebeutet und mitunter geschlagen, doch gegen die Täter fehlt bislang oft die rechtliche Handhabe.

Sie schuften für einen Hungerlohn, werden geschlagen und ihrer Freiheit beraubt: Menschenhandel in der Schweiz ist ein wachsendes Problem. Betroffen sind dabei nicht nur Sexarbeiterinnen, die über kriminelle Netzwerke eingeschleust und ausgebeutet werden. Die Betroffenen arbeiten auch als Aushilfen in Küchen und auf dem Bau, als Saisonarbeiter oder als Nannys.

«Die meisten Leute erwarten eine ausgemergelte Frau mit lauter blauen Flecken», erklärt Alexander Ott, Chef der Berner Fremdenpolizei, in der «Neuen Zürcher Zeitung», dass es viele falsche Vorstellungen über Menschenhandel gibt. Moderne Sklaverei hat viele Facetten – und sie kommt in den besten Familien vor. Die «NZZ» berichtet von einer 20-Jährigen aus Osteuropa, die sich in einer Familie um Haushalt und Kinder sollte. Ihr sei der Pass abgenommen worden, sie sei geschlagen worden und hätte keinen Lohn bekommen.

Der «Tages-Anzeiger» schildert einen ähnlichen Fall. Ein Expat-Paar, angestellt bei einer Schweizer Grossbank habe eine Nanny aus ihrem Heimatland mitgebracht. Die Frau habe für 1'700 Franken im Monat vier Stunden täglich die Kinder betreuen sollen. Aus den vier Stunden seien täglich 14 Stunden geworden, aus der Kinderbetreuung ein vollumfänglicher Haushaltsjob mit putzen, kochen, waschen – ohne Urlaub und Krankheitstage.

Arbeitskraftausbeutung ist unterschätztes Phänomen

Einzelfälle? Mitnichten. Laut «NZZ» haben diverse Beratungsstellen in der Schweiz im vergangenen Jahr etwa 360 Personen im Zusammenhang mit Menschenhandel beraten. Die Dunkelziffer der Betroffenen dürfte deutlich höher sein: Dass die Opfer selbst Hilfe suchen, komme kaum vor. Polizei und Behörden wiederum haben das Problem der Arbeitsausbeutung noch nicht lange auf dem Radar: «Wir haben erst vor kurzem angefangen, Schwarzarbeiter auch als potenzielle Opfer von Menschenhandel zu sehen», gibt Fremdenpolizist Ott zu.

Der Bundesrat hat bereits 2016 in der Antwort auf eine Interpellation festgestellt: «Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist ein wenig bekanntes und vermutlich unterschätztes Phänomen.» Derzeit wird der zweite Aktionsplan gegen Menschenhandel umgesetzt: Ermittlungen von Behörden werden koordiniert, gemeinsame Strategien ausgearbeitet und verschiedene Akteure in der Schweiz miteinander vernetzt.

Wie schwierig das ist, schildert Anja Derungs von der Zürcher Fachstelle für Gleichstellung im «Tages-Anzeiger»: «Das Problem ist, dass der Privathaushalt nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt und der Markt damit kaum reguliert ist und schwer kontrolliert werden kann.» Die Stadt Zürich hat auf ihrer Webseite daher einen Ratgeber für Nannys und Eltern aufgeschaltet: «Nannys müssen ihre Rechte kennen, Eltern ihre Pflichten.»

Rechtssprechung ist schwierig

Verurteilungen wegen Menschenhandels gibt es in der Schweiz derweil nur wenige, berichtet die «NZZ». Geschuldet sei das der oftmals schwierigen Beweislage. Eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte vom Mai bestätigt dies. Demnach sei vor allem die mangelnde juristische Definition des Begriffs «Arbeitsausbeutung» problematisch, wodurch ähnliche Fälle unterschiedlich beurteilt würden.

«Weil es in diesem Bereich bis heute so wenige Urteile gibt, fehlt es an der Rechtsprechung, an der sich die Strafverfolgungsbehörden orientieren könnten», sagt die Zürcher Staatsanwältin Runa Meier in der «NZZ». Um ein Urteil zu ermöglichen, müsse man man beweisen können, «dass der Täter einen Menschen angeworben hat, um dessen Arbeitskraft auszubeuten.» Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber nicht. Man könne nach aktuellem Recht höchstens auf Wucher plädieren.

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