Grosser Rat BE Berner Asylwesen steht vor der Umstrukturierung

SDA

5.6.2019 - 19:04

Minderjährige Asylsuchende in einer Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern will sein Asylwesen neu strukturieren.
Minderjährige Asylsuchende in einer Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern will sein Asylwesen neu strukturieren.
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der bernische Grosse Rat steht hinter der geplanten Umstrukturierung des Asylwesens. Wer bleiben darf, soll rascher integriert werden – wer gehen muss, soll zügig ausgeschafft werden.

Die geplante Umstrukturierung des Asylwesens hat im bernischen Grossen Rat enormen Rückhalt gefunden. Asylsuchende, die bleiben dürfen, sollen zukünftig schneller integriert werden, wohingegen abgelehnte Bewerber einer zügigeren Ausschaffung entgegenblicken.

Zudem sollen die Zuständigkeiten in der kantonalen Verwaltung vereinfacht werden. Das sind die Kernpunkte der beiden Gesetze, die der Rat seit Mittwoch in erster Lesung berät. Die Detailberatung wird am Donnerstag abgeschlossen.

Neu soll sich die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) um alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe kümmern. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) soll sich auf den Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden konzentrieren.

Die Aufgaben für Unterbringung, Sozialhilfe und Integration will der Kanton an nur noch fünf regionale Partner delegieren. Bislang waren es weit mehr. Der Regierungsrat verspricht sich von der Reduktion mehr Effizienz und eine einfachere Kontrolle der vereinbarten Leistungsziele.

Akzeptanz erhöhen

Eine klare Mehrheit ist der Meinung, dass die beiden Erlasse die neuen Vorgaben des Bundes umsetzen und geeignet sind, die Akzeptanz des Asylwesens in der Bevölkerung zu stärken. Missbräuche würden schwieriger.

Skeptisch ist hingegen die Ratslinke. Aus ihrer Sicht wird zu stark auf Repression und viel zu wenig auf Integration gesetzt. Auch der EVP gehen manche Bestimmungen zu weit, weshalb sie zuweilen zusammen mit der Linken um Änderungen kämpft. Doch der Rat folgte in der Detailberatung bislang fast durchwegs der Regierung.

So soll die Nothilfe für Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid auf das verfassungsrechtliche Minimum beschränkt werden, und die Hilfe erfolgt ausschliesslich in Form von Sachleistungen. Geld kommt nicht in Frage.

Erst am Donnerstag wird das Parlament beispielsweise entscheiden, ob auch Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren inhaftiert werden dürfen.

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