Coronavirus – Schweiz Bund gibt Essensempfehlungen für zu Hause ab

SDA/tpfi

10.4.2020 - 14:35

Ein Spiegelei mit Speck in einer Pfanne. (Archivbild)
Ein Spiegelei mit Speck in einer Pfanne. (Archivbild)
Source: Keystone/Martin Ruetschi 

Der Bund hat Ernährungstipps für die wegen der Coronavirus-Pandemie daheim festsitzenden Menschen veröffentlicht. Die Beamten schlagen drei Mahlzeiten sowie fünf Portionen Früchte und Gemüse am Tag vor, den Verzicht auf Fertigprodukte und am Tisch zu essen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) rät auf seiner Internetseite den Menschen, die wegen der Corona-Massnahmen zu Hause bleiben müssen, sich an den gewohnten Tagesablauf zu halten und regelmässig zu essen.

Menütipps von Experten

Die Experten geben für eine gesunde Ernährung auch konkrete Menütipps ab: Eine ausgewogene Mahlzeit könne beispielsweise aus einer Karotte, einem Stück Gurke, Vollkornnudeln und zwei mit Reibkäse bestreuten Spiegeleiern sowie einer Frucht zum Dessert bestehen, heisst es in den offiziellen Empfehlungen.

Daneben schreibt das BLV, dass die Daheimgebliebenen aufs Mal grössere Portionen zubereiten sollen, die sie nur aufwärmen müssen. Neben den Hauptmahlzeiten rät das Amt zu gesunden Zwischenmahlzeiten. «Essen Sie fünf Portionen Früchte und Gemüse am Tag. Eine Portion entspricht einer Handvoll, bei einem Erwachsenen sind das 120 Gramm. Probieren Sie verschiedene Zubereitungsarten aus.»

Nicht zu viel einkaufen

Weiter sollen die Menschen auf ihr Hunger- und Sättigungsgefühl achten und die Portionengrösse im Auge behalten. «Verkleinern Sie die Portionen, wenn Sie das Gefühl haben, den ganzen Tag am Essen zu sein.» Zudem sollen die Leute ihre Einkäufe mit einer Liste planen, damit sie nicht zu viel einkaufen und sich nicht zu lange in den Geschäften aufhalten.

Die Tipps stiessen in den sozialen Medien zunächst auf geteiltes Echo. «Banal, aber richtig», kommentierte etwa ein Benutzer im Kurznachrichtendienst Twitter. Ein anderer kanzelte die Empfehlung mit den Worten ab, dass der Staat in der besonderen Lage nun auch noch vorschreibe, was man zu essen habe.

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