BundesverwaltungBundespersonal im Visier des Parlaments
SDA
17.9.2018 - 17:03
Der Ständerat beharrt nicht auf einer fixen Obergrenze für den Personalbestand des Bundes. Er folgte Finanzminister Ueli Maurer, der eine Steuerung über Kosten für sinnvoller hält als eine Steuerung über Köpfe.
Das Parlament hatte den Bundesrat 2015 beauftragt, den Personalbestand auf dem Niveau desselben Jahres einzufrieren, nämlich bei 35'000 Vollzeitstellen. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Motion zu.
Der Ständerat hat am Montag nun mit 24 zu 19 Stimmen den Antrag des Bundesrates angenommen, den Vorstoss abzuschreiben. Die Kommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Eine Abschreibung wäre ein falsches Signal, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH). Für die Abschreibung machte sich Anita Fetz (SP/BS) stark. Die Forderung widerspreche dem neuen Führungsmodell, argumentierte sie. So werde das System übersteuert.
Immer effizienter
Auch der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die Steuerung über Kosten sei zielführender als eine Plafonierung des Personals. Grundsätzlich habe der Bundesrat Verständnis, dass das Parlament den Finger auf die Personalentwicklung lege, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Doch seit 2015 gebe es kein eigentliches Wachstum mehr.
Die Aufgaben nähmen laufend zu, gab Maurer zu bedenken. Um sie zu bewältigen, seien jedes Jahr etwa 150 neue Stellen nötig. Diese müssten anderswo eingespart werden. Jährlich gebe es einen Effizienzgewinn von etwa zwei Prozent. Das sei mit der Privatwirtschaft durchaus vergleichbar.
Das Bundespersonal komme manchmal schlecht weg, stellte Maurer fest. Zu Unrecht: "Wir haben hervorragende Leute in der Bundesverwaltung", sagte der oberste Personalchef. Das habe er gerade wieder am Wochenende gedacht. Am Sonntagmorgen um sechs Uhr früh seien mehrere Personen in seinem Departement bei der Arbeit gewesen.
Obergrenze eingehalten
Der Bundesrat argumentiert, die Obergrenze sei faktisch eingehalten worden in den letzten beiden Jahren. Nach seiner Lesart sollte beachtet werden, dass sich ein Teil der Stellen dem Einfluss des Bundesrates entzieht und dass manche neue Stellen vom Parlament explizit gewünscht wurden.
Selbst ohne Berücksichtigung dieser Punkte wurde die Obergrenze laut dem Bundesrat aber eingehalten. Verfehlt wurde das Ziel, wenn auch Internalisierungen und Neuverbuchungen berücksichtigt werden. Dabei geht es etwa um Personal, das bisher über Drittmittel finanziert wurde.
Über die Abschreibung des Vorstosses muss noch der Nationalrat entscheiden.
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