Indirekter Gegenvorschlag Bundesrat Berset informiert über die Widerspruchslösung bei der Organspende

SDA, Stefan Michel

22.2.2022

Bundesrat eröffnet Abstimmungskampf zu neuen Organspende-Regeln

Bundesrat eröffnet Abstimmungskampf zu neuen Organspende-Regeln

Neu soll jede und jeder beim Tod automatisch für eine Organspende infrage kommen, wenn er oder sie sich zu Lebzeiten nicht explizit schriftlich dagegen geäussert hat oder die Hinterbliebenen es ablehnen. Der Bundesrat eröffnete am Dienstag den Abstimmungskampf zur erweiterten Widerspruchslösung, die er wie das Parlament befürwortet.

22.02.2022

Bundesrat Alain Berset präsentiert den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». 

SDA, Stefan Michel

Neu soll jede und jeder beim Tod automatisch für eine Organspende infrage kommen, wenn er oder sie sich zu Lebzeiten nicht explizit schriftlich dagegen geäussert hat oder die Hinterbliebenen es ablehnen. Der Bundesrat eröffnete am Dienstag den Abstimmungskampf zur erweiterten Widerspruchslösung, die er wie das Parlament befürwortet.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Weil die Spenderquote in der Schweiz im internationalen Vergleich tief ist, hat das Parlament mit der Änderung des Transplantationsgesetzes die Widerspruchslösung eingeführt.

Gegen die Vorlage hat ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen. Eine solche Lösung dürfe nicht ohne eine umfassende Information über eine Organentnahme eingeführt werden, argumentieren die Gegner. Es sei zweifelhaft, dass alle eine informierte Zustimmung erteilen können, wie sie eigentlich für medizinische Eingriffe nötig sei.

Referendumskomitee will keine Organspenden ohne explizite Zustimmung

Referendumskomitee will keine Organspenden ohne explizite Zustimmung

Der Bund will bei der Organspende die Widerspruchsregelung einführen: Jede Person, die nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat, wird automatisch zum Organspender. Ein Komitee hat dagegen das Referendum eingereicht.

20.01.2022

Die vorgeschlagene Lösung ist im Ausland etabliert

Die Vorlage kommt am 15. Mai zur Abstimmung. Der Bundesrat ist von der neuen Lösung überzeugt, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern darlegte. Bundesrat und Parlament wollten mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig sei deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert würden.

Das neue Vorgehen sichere die Einbeziehung der Angehörigen und entlaste sie in einer schwierigen Situation, hält der Bundesrat fest. Die Widerspruchslösung habe sich in vielen europäischen Ländern bewährt.

Neben dem Spendemodell können laut dem Bundesrat auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erhöhen, etwa die Ressourcen in den Spitälern und die Ausbildung des Fachpersonals.

Um diese Faktoren zu verbessern, wurde 2013 der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe erhöht werden. Im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern ist sie jedoch nach wie vor tief.