Zur Bewältigung der zweiten Coronavirus-Welle stellt der Bundesrat den Kantonen unter Bedingungen bis zu 2500 Armeeangehörige zur Verfügung. Sie sollen die Spitäler, die Pflege oder die Patiententransporte unterstützen, wenn die zivilen Mittel nicht mehr ausreichen.
In den vergangenen acht Tagen hätten mehrere Kantone ein Gesuch um Unterstützung gestellt, teilte der Bundesrat nach seiner Sitzung am Mittwoch mit. Der Bundesrat habe deshalb entschieden, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 «Armeeangehörigen im Assistenzdienst» zu unterstützen.
Die Soldaten könnten zum Beispiel beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen, bei Testabstrichen oder bei der allgemeinen Behandlung von Patienten zum Einsatz kommen. Sie könnten die Spitäler bei der Erweiterung ihrer Kapazitäten auf ihren Intensivpflegestationen mit Material und Personal unterstützen oder als Fahrer den Transport von infektiösen Patienten durchführen.
Zum Einsatz kommen könnten Berufssoldaten, Durchdiener, im Dienst stehende Formationen sowie Freiwillige. Ihnen werden für den Assistenzdienst – gleich wie im Frühjahr – maximal 38 Tage oder zwei Wiederholungskurse angerechnet.
Strenge Bedingungen
Die Kantone müssten aufzeigen, dass sie «sämtliche ihnen zur Verfügung stehende zivile Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben», hiess es weiter. Dazu gehörten auch der Zivilschutz, der Zivildienst, die Feuerwehr, aber auch der private Sektor.
Ausserdem müsse bewiesen werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden könne, dass es keine Möglichkeit gebe, Arbeitslose anzustellen und dass Medizin-Studierende, Samariter und andere Freiwillige angefragt worden und nicht mehr verfügbar seien.
Alle nicht dringenden medizinischen Eingriffe müssten verschoben worden und auch andere Gesundheitseinrichtungen nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Die Gesuche würden dann vom Bundesstab Bevölkerungsschutz im Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren geprüft.
Sollte der Bundesstab ein Gesuch bewilligen, entscheide dann die Sanitätsdienstliche Koordinationsstelle (Sanko) über die Zuteilung der Armeeangehörigen. Die Armee schliesse dann mit den zivilen Institutionen einen Leistungsvereinbarung über den Umfang und die Dauer des Einsatzes ab.
Der Beschluss gelte bis längstens am 31. März 2021. Da der Assistenzdienst länger dauere als drei Wochen, müsse ihn die Bundesversammlung genehmigen.
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