Abstimmung vom 26. SeptemberBundesrat sagt Ja zur «Ehe für alle»
jeko, sda
22.6.2021 - 09:31
Paare des gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Justizministerin Karin Keller-Sutter wirbt im Namen des Bundesrats für ein Ja zur «Ehe für alle» am 26. September.
22.6.2021 - 09:31
SDA
Heute können Frauen und Männer gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft zwar eintragen lassen, heiraten dürfen sie jedoch nicht. «Der Staat soll den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben», heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) von Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Die Öffnung der Ehe für alle beseitige zudem die Ungleichbehandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren bei der erleichterten Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin.
Ungleichbehandlung beseitigen
So wäre etwa die Samenspende mit der Annahme der Vorlage künftig auch verheirateten Frauen erlaubt. Schon heute dürfen Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Neu soll ein gleichgeschlechtliches Ehepaar auch gemeinsam ein Kind adoptieren können.
Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben jedoch für alle verboten.
Wird die Vorlage mit den entsprechenden Gesetzesänderungen angenommen, können keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden. Die heute bestehenden können jedoch in eine Ehe umgewandelt werden.
«Für den Bundesrat gibt es keinen Grund, gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe auszuschliessen», argumentiert der Bundesrat schliesslich, «für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich nichts.»
Ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der SVP ergriff das Referendum. Die Gegner kritisieren, dass die «Ehe für alle» auf Gesetzesebene ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll. Die Samenspende für Frauen-Paare bezeichneten sie als «rechtlich und moralisch bedenklich». Das Kindeswohl bleibe auf der Strecke, hiess es.
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