Bundesrat sorgt vor Neues System soll Strommangel früh erkennen

SDA, amo

4.5.2022 - 12:23

Ein System soll im Falle eines Strommangels frühzeitig warnen. 
Ein System soll im Falle eines Strommangels frühzeitig warnen. 
KEYSTONE/AP Photo/Michael Probst

Der Bundesrat verstärkt die Vorbereitungen auf einen möglichen Strom- und Gasmangel. Die wirtschaftliche Landesversorgung erhält dazu ein Überwachungssystem zum frühzeitigen Erkennen eines Strommangels. Für die Gasversorgung wird eine Kriseninterventionsstelle gebildet.

Keystone-SDA, SDA, amo

Das beschloss der Bundesrat am Mittwoch und nahm entsprechende Verordnungsänderungen vor. In der Vernehmlassung war das Monitoringsystem beim Strom unbestritten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid muss es nun zuhanden der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) ausarbeiten und betreiben.

Swissgrid verfügt nach Angaben des Bundesrats bereits heute als einzige Akteurin in der Strombranche über die meisten für die Überwachung notwendigen Informationen. Die vom Bund finanzierte Überwachung soll Ende 2022 in Betrieb gehen.

Sie soll den Fachbereich Energie in der Landesversorgung noch besser befähigen, bei Strommangel rasch und zweckmässig zu reagieren. Mögliche Massnahmen reichen vom Sparappell über Verbrauch einschränken und Kontingente bis hin zur Netzabschaltung.

Die Ansiedlung der Krisenorganisation für das Gas beim Verband der Schweizerischen Gasindustrie wurde in der Vernehmlassung nicht goutiert. Der Verband sei zu wenig unabhängig und der Gasmarkt sei nicht reguliert, lauteten die Einwände.

Krisenorganisation ein Jahr beim Gasverband

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung will deshalb Alternativen prüfen. Bis diese vorliegen, überträgt der Bundesrat dem Gasverband befristet auf ein Jahr trotzdem die Verantwortung für den Aufbau der Krisenorganisation. Er begründet das mit dem Ukraine-Krieg und der damit zusammenhängenden unsicheren Versorgung.

Zu dem Auftrag gehört auch die Ausarbeitung eines Überwachungssystems für den Gasmarkt. Darüber entscheidet der Bundesrat in einem zweiten Schritt. Geregelt sind die Punkte in der neuen Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW).