Coronavirus – Schweiz Coronakonforme Alpaufzüge im Appenzellerland

SDA

28.4.2020 - 11:33

Alpaufzüge sind im Appenzellerland auch während der Coronapandemie erlaubt. Im Gegensatz zu den Alpabfahrten, die viele Touristen anlocken, finden Alpaufzüge meist ohne viele Zuschauer statt. (Archivbild)
Alpaufzüge sind im Appenzellerland auch während der Coronapandemie erlaubt. Im Gegensatz zu den Alpabfahrten, die viele Touristen anlocken, finden Alpaufzüge meist ohne viele Zuschauer statt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Im Appenzellerland sind Alpaufzüge trotz der Coronapandemie zugelassen. Wann sich die Sennen mit ihrem Vieh auf die Alpen begeben, wird nicht öffentlich gemacht, um keine Zuschauer anzulocken.

Anfang Mai bis Mitte Juni ist im Appenzellerland die Zeit der traditionellen Alpaufzüge. Die Alpbewirtschaftenden treiben ihr Vieh frühmorgens vom Heimbetrieb auf die Alpen.

In diesem Jahr seien die Alpaufzüge «coronakonform» zu gestalten, schrieben die beiden Halbkantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden am Dienstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Die geltenden Bestimmungen und die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Eindämmung des Coronavirus seien einzuhalten.

Im Gegensatz zu den Alpabfahrten, die als touristische Anlässe beworben würden, fänden sich bei den Alpaufzügen kaum Zuschauende ein. Die Daten der Alpaufzüge dürfen in diesem Jahr zudem weder von den Tourismusorganisationen noch von Älplerinnen und Älplern öffentlich bekannt gemacht werden, wie es weiter heisst. Es ist verboten, dass sich Gruppen von mehr als fünf Personen an den Strassen, aber auch auf den Höfen oder auf den Alpen treffen.

Merkblatt für Älplerinnen und Älpler

Auch die Alpbewirtschaftenden und ihre Helferinnen und Helfer müssten die geltenden Bestimmungen und die Empfehlungen des BAG zur Eindämmung des Coronavirus während der Alpaufzüge einhalten. Als Anleitung, wie mit dieser besonderen Situation umzugehen ist, haben die Landwirtschaftsämter von Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ein gemeinsames Merkblatt ausgearbeitet, das in den nächsten Tagen allen Alpbewirtschaftenden zugestellt wird.

Das Merkblatt enthält insbesondere Weisungen über die Abstandsregeln, die Hygienevorschriften oder zum Verhalten von kranken, sich krank fühlenden oder besonders gefährdeten Personen.

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