Mehrfach verurteilt – sie macht trotzdem weiterDeutsche Betrügerin leimt Schweizer mit angeblichen Lego
zis
3.6.2024
Eine Betrügerin aus Deutschland hat über 100 Personen über den Tisch gezogen. Auch Schweizer waren betroffen. Trotz Gerichtsurteil konnte sie weitermachen.
zis
03.06.2024, 15:16
Sven Ziegler
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine Betrügerin aus Deutschland hat über 100 Personen über den Tisch gezogen.
Auch Schweizer waren betroffen.
Trotz mehrfacher Verurteilung konnte sie weitermachen.
Im Frühling 2023 bot eine Betrügerin aus der Nähe von Leipzig auf Facebook begehrte Lego-Artikel zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen an. Ein besonders verlockendes Angebot war das «Haus der Simpsons» inklusive aller Figuren für nur 250 Franken, obwohl der Neupreis bei über 600 Franken liegt.
Ein Lego-Sammler aus Schaffhausen bestellte das Set und überwies das Geld im Voraus, nachdem die Betrügerin ihn im Chat überzeugt hatte, berichtet SRF. Die Betrügerin verwendete raffinierte Methoden, um Vertrauen zu erwecken und Druck auszuüben.
Sie behauptete, schlechte Erfahrungen gemacht zu haben und daher auf Vorauskasse zu bestehen. Um den Eindruck von Dringlichkeit zu erzeugen, täuschte sie vor, bereits in der Schlange bei der Post zu stehen. Nachdem der Lego-Sammler das Geld überwiesen hatte, brach der Kontakt ab.
Über 100 Geschädigte
Der Schaffhauser erkannte, dass er einer Betrügerin zum Opfer gefallen war. Zunächst wollte er die verlorenen 250 Franken als Lehrgeld abschreiben, doch nachdem er in sozialen Medien auf andere Betroffene stiess, entschied er sich, zur Polizei zu gehen.
Dort wurde das wahre Ausmass des Falls bekannt: Über 100 Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hatten bereits Anzeige erstattet. Gemäss der Staatsanwaltschaft Leipzig war die Frau bereits dreimal wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt worden – im November 2022, Dezember 2023 und zuletzt im April 2024.
Trotz der Verurteilungen konnte die Frau ihre Betrügereien fortsetzen. Mittlerweile warnen die Geschädigten zunehmend online und erstatten auch Anzeige. Seit dem zweiten Urteil im Dezember 2023 sind deshalb auch keine weiteren Fälle bekannt geworden.
Das Strafmass erhöhte sich nach jedem Prozess und liegt nun bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die deutsche Justiz prüft derzeit, ob von der Betrügerin noch Geld eingezogen werden kann, um die Betrogenen zu entschädigen.