Ehe für alleTrotz Ja des Nationalrats: Ständeräte zweifeln an Rechtmässigkeit
tmxh
17.8.2020
Im Juni stimmte der Nationalrat der «Ehe für alle» zu. Nun jedoch der Dämpfer für alle Befürworter: Der Ständerat ist skeptisch, ob der Entscheid wirklich rechtmässig war.
Nach sechs Jahren Debatten im Parlament entschied sich der Nationalrat am 11. Juni klar für eine «Ehe für alle». Dass gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe eingehen können, befürwortet auch eine Mehrheit im Volk.
Für die Rechtskommission des Ständerates ist nicht sicher, ob für die Einführung der «Ehe für alle» eine Gesetzesänderung ausreicht – oder ob die Verfassung geändert werden müsste. Befragen will der Ständerat dazu nun Experten.
Und dass, obwohl die grosse Kammer genau das bereits vor vier Jahren getan hatte. Ein damals von der Nationalratskommission beim Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebenes Gutachten war eindeutig: keine Verfassungsänderung nötig.
Obwohl auch der Bundesrat die Experteneinschätzung teilte, verweist der Rechtskommission vorstehende Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder laut «Blick» darauf, dass es anderslautende externe Gutachten von Verfassungsrechtlern gäbe. «Das Geschäft verdient eine profunde Abklärung, da es gesellschaftspolitisch wichtige Themen betrifft», zitiert die Zeitung «Rieder».
Kritik aus dem Nationalrat
Stimmen aus dem Nationalrat kritisieren den Entscheid der Rechtskommission des Ständerats – etwa als «Affront gegenüber der Schwesterkommission», wie «Blick» die GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy zitiert. Ihr zufolge sei das Thema «seriös und umfassend abgeklärt» worden.
Die Kritik der Politikerin, die für die «Ehe für alle» gekämpft hat: «Ein Stück kommt hier wieder die Abgehobenheit zum Ausdruck, die sich im Ständerat immer mal wieder zeigt.»
«Wenn man schon seit sechs Jahren über das Thema diskutiert, kann man uns nicht vorwerfen, einen Schnellschuss gemacht zu haben», kritisiert laut «Blick» auch GLP-Mann Beat Flach, der auch Mitglied der Rechtskommission des Nationalrats ist. Er merkt zudem an, dass auch bei einer Gesetzes- statt Verfassungsänderung ein Referendum möglich sei.
Volk hat wohl das letzte Wort
Eine Volksabstimmung gilt ohnehin als wahrscheinlich. Da der Plan des Nationalrats neben der Öffnung der Ehe auch gleich die Legalisierung der Samenspende für lesbische Paare vorsieht, könnte er es im konservativen Ständerat schwer haben.