Gleiche Regeln gefordert Was vor der Einbürgerung zur Sprache kommt, soll protokolliert werden

Von Andreas Fischer

30.3.2021

Vor den roten Pass haben die Behörden Einbürgerungsgespräche gesetzt: Die werden nicht überall protokolliert. Das soll sich ändern. (Symbolbild)
Vor den roten Pass haben die Behörden Einbürgerungsgespräche gesetzt: Die werden nicht überall protokolliert. Das soll sich ändern. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Für mehr «Transparenz und Fairness» bei der Einbürgerung soll nach dem Willen einiger Parlamentarier das Bundesgesetz geändert werden. Die Kantone wollen sich jedoch nicht dreinreden lassen und befürchten zusätzlichen Aufwand.

Von Andreas Fischer

30.3.2021

Schweizweit einheitliche Regeln: Cédric Wermuth fordert in einer parlamentarischen Initiative, dass zukünftig alle Einbürgerungsgespräche «standardmässig» protokolliert werden. Dazu solle «das Bürgerrechtsgesetz (BüG), namentlich Artikel 13, geändert werden», so der Co-Präsident der SP. 16 Mitunterzeichnende aus allen im Nationalrat vertretenen Fraktionen, ausser der SVP, unterstützen das Vorhaben.

Auch FDP-Nationalrat Matthias Jauslin hat den Vorstoss mitunterzeichnet. «Mir geht es vor allem um Transparenz und Fairness – und zwar für beide Seiten», erklärt der Aargauer «blue News». «Es sollte allen Beteiligten klar sein, was besprochen wurde und welche Schlüsse daraus gezogen wurden.» Ohne Protokollpflicht wäre dies bei späteren Diskussionen nicht mehr nachvollziehbar. Der aufsehenerregende Fall der zunächst gescheiterten Einbürgerung von Funda Mignogna-Yilmaz vor einigen Jahren stützt Jauslins Argument.

Der Vorteil einer Protokollpflicht ist: Allfällige Streitigkeiten über Gesprächsinhalte und -verlauf würden überflüssig. Es kann jeder nachlesen, wer was wie gesagt hat. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) erteilte der Initiative nach ursprünglicher Ablehnung am 24. Januar 2020 ihren Segen: Die Protokollpflicht sei «aufgrund der individuellen Betroffenheit der Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten wie auch zum Schutz der Behörden» angezeigt.

Ständeratskommission stellt sich auf die Seite der Kantone

Anders sieht es die Schwesterkommission des Ständerats: Die Kantone wollen sich nicht dreinreden lassen. Oder wie es die Kommission ausdrückt: «Es ist nicht Sache des Bundes, den Kantonen und Gemeinden vorzuschreiben, wie sie ordentliche Einbürgerungsverfahren protokollieren.»

Die Verfahren bei der ordentlichen Einbürgerung sind in der Tat von Kanton zu Kanton, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Geht es nach der Ständeratskommission, darf bei der Einbürgerung jeder weitermachen, wie er will.



Jauslin hält das für keine gute Idee und plädiert für eine Verankerung im Bundesgesetz. «Das sollte überall einheitlich geregelt sein. Es geht ja nicht nur um das Bürgerrecht in einem Kanton, sondern um das Bürgerrecht der Eidgenossenschaft. Mit einem Bundesgesetz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen wäre das Vorgehen schweizweit vergleichbar.»

Nicht jedes Einbürgerungsgespräch ist gleich

Viele kantonale Bürgerrechtsverordnungen schreiben bereits eine Protokollpflicht vor oder empfehlen sie. So etwa in der Stadt Zürich, wie Samira Bahrami, stellvertretende Leiterin Einbürgerungen, auf Anfrage mitteilte. «Somit führt die Stadt Zürich zu jedem Einbürgerungsgespräch ein Gesprächsprotokoll, das nach Paragraf 8 Archivgesetz des Kantons Zürich für zehn Jahre bei der Stadt Zürich aufbewahrt wird.»

Eine zusätzliche Bestimmung zur Protokollpflicht im Bürgerrechtsgesetz ist nach Ansicht von Samira Bahrami nicht erforderlich. Allerdings: Was für die Stadt Zürich gilt, gilt noch lange nicht in allen Gemeinden des Kantons. Dort gibt es nämlich «keine allgemeine Pflicht zur Protokollierung des Gespräches» erklärt Sophie Rüesch, Kommunikationsbeauftragte im kantonalen Gemeindeamt.

Der Grund: Einbürgerungsgespräche im Kanton Zürich können unterschiedliche Funktionen haben. «Je nach Fallkonstellation müssen im Rahmen des Gespräches noch einzelne Einbürgerungsvoraussetzungen geprüft werden. In anderen Fällen kann aufgrund der vorhandenen Akten ein Entscheid gefällt werden und das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.» Nur wenn das Gespräch als Entscheidgrundlage dient, «müssen die üblichen beweisrechtlichen Anforderungen des Verwaltungsrechts – insbesondere an die Nachvollziehbarkeit und Begründung – erfüllt sein».

Mit «gleichen Ellen messen»

«Im Moment wird das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt», weiss auch Jauslin und findet deswegen die Verankerung einer Protokollpflicht im Bundesgesetz wichtig. Der Nationalrat spricht gewissermassen aus eigener Erfahrung: Als Gemeinderat von Wohlen hat er in der Exekutive miterlebt, wie wichtig Gesprächsprotokolle sind, damit Behörden und Antragstellende mit «gleichen Ellen messen können».



«Der Zusatzaufwand lohnt sich, und es ist auch praktikabel», entkräftet der FDP-Politiker ein Argument der Skeptiker. So befürchtet der Bürgerrat der Stadt Basel bei der Einführung einer generellen Protokollierungspflicht enorme praktische Konsequenzen. «Es ist davon auszugehen, dass die Erstellung eines Protokolls rund ein bis zwei Stunden pro Gespräch dauern würde», heisst es in einer Antwort auf eine Interpellation. «Bei rund 600 Gesuchen im Jahr bedeutete dies bis zu rund 1200 Stunden, also knapp eine zusätzliche 100-Prozent-Stelle.»

Wermuth, der «blue News»-Anfragen unbeantwortet liess, hat seinen Vorstoss während der Frühlings-Session zurückgezogen. Dies aber wohl aus taktischen Gründen zugunsten eines Postulates. Nunmehr fordert die SPK des Nationalrates den Bundesrat auf, in den Kantonen zu eruieren, welche Vorgaben es «betreffend die Protokollierung der Gespräche im Rahmen von Einbürgerungsverfahren» gäbe und «wie allfällige Lücken in der Umsetzung beseitigt werden können». Das Postulat wurde im Rat noch nicht behandelt.