Radio- und TV-Gebühren Einwohnerdienste kontern Serafe

SDA

17.1.2019 - 18:03

Das Gebäude der Serafe AG in Fehraltdorf ZH. Die neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren verwendet gemäss dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister. 
Das Gebäude der Serafe AG in Fehraltdorf ZH. Die neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren verwendet gemäss dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister. 
Source: KEYSTONE/THOMAS DELLEY (Archivbild)

Die grosse Anzahl der Reklamationen sei bereichtigt: Die neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren verwendet gemäss dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister.

Die Serafe AG als neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren verwendet gemäss dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister. Deshalb sei eine grosse Anzahl der Reklamationen berechtigt.

Mit den Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und der Serafe seien am (gestrigen) Mittwoch verschiedene Lösungsansätze diskutiert worden, teilte der VSED am Donnerstag mit.

Der VSED-Vorstand habe folgende Änderungen gefordert, die zeitnah umgesetzt werden sollen. So sei die Serafe AG für die Rechungsempfängerinnen und -empfänger die erste Ansprechstelle. Die Triage der verschiedenen Beschwerden erfolge ebenfalls durch die Serafe, um die Unannehmlichkeiten der Bevölkerung so weit als möglich zu minimieren.

Verzicht auf Mahnungen verlangt

Auf Mahnschreiben soll verzichtet werden, bis die bestehenden Probleme behoben sind. Die Vorgehensweise für die Datenaufbereitung sei eingehend zu analysieren und zu korrigieren. Dabei seien der VSED und andere involvierte Stellen einzubeziehen.

Selbstverständlich würden von den Einwohnerdiensten notwendige Anpassungen im Einwohnerregister vorgenommen. Dazu seien aber oft vertiefte Abklärungen notwendig.

Der VSED weist darauf hin, dass die von Serafe verwendeten Daten der Einwohnerregister vom Stichtag November 2018 sind. Der Rechnungsversand dagegen sei im Januar erfolgt. Deshalb sei eine grosse Anzahl der Reklamationen berechtigt.

Die Serafe verschickt seit Anfang Jahr die Rechnungen für die Radio- und Fernsehgebühren. Dabei wird darauf hingewiesen, das sich die Einwohnerinnen und Einwohner bei Unstimmigkeiten direkt an ihre Einwohnerkontrolle zu wenden haben.

Dies habe zu zahlreichen Rückfragen bei den Gemeinden geführt, schreibt der VSED. Aufgrund einer ersten Auslegeordnung durch mehrere Gemeinden habe der VSED festgestellt, dass die Daten in den meisten Fällen korrekt und keine Änderungen im Einwohnerregister notwendig seien.

Viele Fragen bezögen sich auf die Rechnung an sich wie zum Beispiel Fragen zu Fristen, Ratenzahlungen, Befreiungsanträgen und anderes mehr, wofür die Serafe zuständig sei.

Wohnungsidentifikator ungeeignet

Der VSED habe bereits im November 2015 anlässlich der Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) gegenüber dem Bakom darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Eidgenössische Wohnungsidentifikator grundsätzlich nicht für die Rechnungserhebung eigne.

Das Einwohnerregister werde täglich laufend aktualisiert, entsprechend der Meldequote der Bevölkerung, weshalb vom Bundesamt für Statistik ein Toleranzschwellenwert für die Aktualisierung von zwei Prozent festgelegt worden sei.

Ein Grund dafür sei auch, dass Meldungen von Bewohnern, Liegenschaftverwaltungen oder Eigentümern, oft nicht chronologisch erfolgten und daher «Überschneidungen» zwischen alten und neuen Mietern häufig über einen kurzen Zeitraum aufträten. Dazu trage auch die Tatsache bei, dass das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister durch die zuständigen Baubehörden nicht immer in Echtzeit aktualisiert werden könne.

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