Falsche SammlerFalsche Zürcher Spendensammler müssen ins Gefängnis
SDA
24.11.2019 - 09:01
Sie geben vor, Spenden für eine Hilfsorganisation zu sammeln – stecken das Geld aber in die eigene Tasche. Die Zürcher Staatsanwaltschaft schickt ein rumänisches Paar deswegen für mehrere Wochen ins Gefängnis.
Gerade in der Vorweihnachtszeit sind sie besonders aktiv: die vielen gemeinnützigen Organisationen, die per «Bettelbrief» oder mit Strassensammlungen um Geld bitten. Dabei sind immer auch Personen aktiv, die das Geld lieber in die eigene Tasche stecken.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft See/Oberland hat nun ein Paar wegen Markenrechtsverletzung verurteilt. Es schickte die beiden per Strafbefehl für 60, respektive 40 Tage ins Gefängnis. Dazu kommen bei der Frau noch eine Busse sowie für beide die Verfahrenskosten.
Die 30-jährige Frau erhielt die höhere Freiheitsstrafe als ihr 32-jähriger Mann, weil sie wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach vorbestraft war und zusätzlich noch wegen geringfügigen Diebstahls verurteilt wurde.
Selbst gebastelte Spendenformulare
Das Paar war in der Gemeinde Küsnacht unterwegs. Für ihre Sammelaktion trug die Frau ein Namensschild mit ihrem richtigen Namen und dem Logo von Handicap International (HI).
Diese Hilfsorganisation mit Sitz in Genf setzt sich für Menschen mit Behinderungen und für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen ein. Als Aushängeschild amtet unter anderem Moderatorin Christa Rigozzi.
Damit das Ganze möglichst echt wirkte, hatte die Rumänin gefälschte Spendenformulare mit dem Logo von HI oder einer Nachahmung des Logos dabei, sowie ein Klemmbrett als Schreibunterlage. So ausgerüstet stellte sie sich auf den Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes und sprach eine «unbekannte Anzahl Personen an».
Bei einem Mann hatte sie Erfolg: Der 63-Jährige zückte sein Portemonnaie und gab ihr eine 200-Franken-Note. Spenden wollte er allerdings nur 20 Franken, den Rest von 180 Franken verlangte er zurück. Die Frau drückte ihm jedoch nur 10 Franken in die Hand und lief anschliessend weg.
Bereits wenige Minuten später konnte die Polizei das Paar aber verhaften. Dass die beiden – trotz nicht schwerwiegender Taten – gleich im Gefängnis landen, hat gemäss Staatsanwaltschaft zwei Gründe. Einerseits wegen der zahlreichen Vorstrafen, andererseits weil das Paar eine Geldstrafe ohnehin nicht bezahlen würde.
Die beiden hätten keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und kein ausreichendes Einkommen. Für den Mann, dessen Geld gestohlen wurde, ging die Sache ohne grössere Verluste aus: Er erhielt insgesamt von den 200 Franken 190 zurück.
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