Coronavirus – Schweiz Grünes Licht für Lehrabschlussprüfungen

SDA

9.4.2020 - 14:34

Lehrlinge können auch in diesem Frühling ihre Abschlussprüfung machen. Die Berufsbildner haben sich auf ein schweizweit einheitliches Verfahren geeinigt. (Themenbild)
Lehrlinge können auch in diesem Frühling ihre Abschlussprüfung machen. Die Berufsbildner haben sich auf ein schweizweit einheitliches Verfahren geeinigt. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Lehrabschlussprüfungen können in diesem Jahr trotz der Coronapandemie stattfinden. Bei praktischen Prüfungen müssen die Empfehlungen des Bundes eingehalten werden. Auf schulische Prüfungen wird verzichtet. Darauf haben sich die Akteure in der Berufsbildung geeinigt.

Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe hatte die schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen erarbeitet. Am Donnerstag wurden die entsprechenden Richtlinien am Spitzentreffen der Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin gutgeheissen, wie der Berufsbildungsplattform des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu entnehmen ist.

Die praktischen Arbeitsprüfungen werden demnach pro berufliche Grundbildung vorbereitet – teils unterschiedlich nach Branche, Fachrichtung oder Schwerpunkt. Es soll eine in allen Kantonen und an allen Prüfungsorten durchführbare Variante gewählt werden. Der Bund entscheidet abschliessend.

Wichtige Erfahrungsnoten

Statt auf eine schulische Abschlussprüfung wie sonst üblich wird bei den theoretischen Berufskenntnissen auf Erfahrungsnoten gesetzt. Bei der Allgemeinbildung kommt zusätzlich eine Vertiefungsarbeit zur Anwendung. Die bis Ende des ersten Semesters 2019/2020 erzielten Semesterzeugnisnoten fliessen in die Gesamtbeurteilung ein.

Spezielle Regeln gelten für Lehrlinge, die zum zweiten Mal vor der Abschlussprüfung stehen. Hier dürfen bei den Berufskenntnissen keine Erfahrungsnoten aus vorhergehenden Prüfungen beigezogen werden. Stattdessen wird zum Generieren der Note ein Fachgespräch durchgeführt.

Bund entscheidet abschliessend

Die dazu befähigten Branchenorganisationen können bis spätestens am Freitag, 17. April, ihren Vorschlag für den Ablauf der praktischen Prüfung einreichen. Eine vom Bund koordinierte Prüfungskommission prüft den Antrag und bereinigt allfällige Differenzen mit der Branche. Das SBFI entscheidet über die durchzuführende Variante.

Bei Streitigkeiten vermittelt der Bund und konsultiert bei Bedarf das «Steuergremium Berufsbildung 2030», das Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern vereint. Das letzte Wort hat das SBFI. Nach dessen Entscheid kann die Abschlussprüfung in praktischer Arbeit schweizweit nur noch gemäss dieser Variante durchgeführt werden.

Auf alles vorbereitet

Zur Wahl stehen drei Varianten. Die erste sieht eine individuelle oder eine vorgegebene praktische Arbeit im Lehrbetrieb gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan vor.

Ist das nicht möglich, wird eine vorgegebene praktische Arbeit zentral durchgeführt. Kann ein Kanton auch so nicht für die Sicherheit der Prüfungsteilnehmer sorgen, sollen schweizweit keine praktischen Arbeiten stattfinden.

Bei diesem Worst-case-Szenario beurteilen die Verantwortlichen im Lehrbetrieb, also die Berufs- und Praxisbildner, die betrieblichen Kompetenzen und Leistungen der Lernenden in Bezug auf deren Arbeitsmarktfähigkeit. Sie benutzen dabei ein national einheitliches Beurteilungsraster. Berücksichtigt werden sollen – falls vorhanden – auch frühere Leistungsbeurteilungen.

Offene Details bei Maturprüfungen

Gemäss Angaben des Bundes schliessen im Sommer 2020 schweizweit rund 75'000 Jugendliche ihre berufliche Grundbildung ab. Die nun erzielte Einigung ermöglicht es ihnen, trotz den Auswirkungen des Coronavirus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis beziehungsweise ihr eidgenössisches Berufsattest zu erhalten.

Für die Maturitätsprüfungen verfolgen Bund und Kantone das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Abschlusszeugnisse termingerecht erhalten und sich fristgemäss an den Universitäten und Hochschulen einschreiben können. Über die Modalitäten in der aktuellen ausserordentlichen Situation soll laut dem Bund bis spätestens Anfang Mai entschieden werden.

Arbeitsgruppe für Rekrutierung

Ebenfalls zentrales Thema des Spitzentreffens war die Rekrutierung und Beschäftigung von Lernenden. Die derzeitige Lage erschwert beispielsweise die Durchführung von Schnupperlehren oder Bewerbungsgesprächen.

Vor diesem Hintergrund haben die Akteure der Berufsbildung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen wie die Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen und anderes erarbeitet.

Noch kein Entscheid wegen Swiss Skills

Bereits jetzt appellieren Bund, Kantone und Sozialpartner an die Lehrbetriebe, auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/2021 weiterhin Lernende im bisherigen Umfang zu rekrutieren. Alle Betriebe würden auch künftig auf Fachkräfte angewiesen sein, heisst es in einer Mitteilung.

Schliesslich wurden am Spitzentreffen Szenarien betreffend der Durchführung der Berufsmeisterschaften Swiss Skills diskutiert. Ob und in welcher Form eine Durchführung im September 2020 möglich ist, ist noch offen. Diesbezügliche Entscheide sind bis Mitte Mai 2020 zu erwarten.

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