Umwelt Handelsverbot für illegal gefälltes Holz

SDA

5.6.2019 - 09:34

Der Bundesrat soll den Handel von Produkten verbieten können, wenn deren An- oder Abbau oder die Herstellung die Natur erheblich gefährdet. Das trifft etwa auf Palmöl zu. Für dessen Plantagen werden zig Kilometer natürlichen Waldes gerodet. (Archivbild)
Der Bundesrat soll den Handel von Produkten verbieten können, wenn deren An- oder Abbau oder die Herstellung die Natur erheblich gefährdet. Das trifft etwa auf Palmöl zu. Für dessen Plantagen werden zig Kilometer natürlichen Waldes gerodet. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA/RONY MUHARRMAN

Illegal gefälltes Holz soll in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden dürfen. Der Nationalrat hat am Mittwoch einer Änderung des Umweltgesetzes zugestimmt, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen. Er zielt damit auch auf das umstrittene Palmöl.

Der Rat stimmte mit 177 zu 3 Stimmen der Änderung des Umweltschutzgesetzes zu, mit welcher nur noch Holz in Verkehr gebracht werden darf, das vorgängig legal abgeholzt und gehandelt worden ist. Der Bundesrat soll die Anforderungen im Einklang mit den Bestimmungen der EU festlegen.

Der Nationalrat geht in einigen Schritten weiter als der bundesrätliche Vorschlag. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben. Der Nationalrat will zusätzlich, dass Händler verpflichtet werden, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Art des Holzes sowie über dessen Herkunft zu informieren.

Der Rat nahm dabei einstimmig eine von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) vorgeschlagene Ergänzung an, wonach der Bundesrat bestimmen muss, für welches Holz und welche Holzerzeugnisse diese Deklarationspflicht gilt. Damit sollen der Geltungsbereich und die Deklarationspflicht gemäss der heutigen Deklarationsverordnung beibehalten werden. Diese gilt nur für Massivholz und Produkte aus Massivholz.

Riegel für Palmöl

Weiter will der Nationalrat den Bundesrat ermächtigen, Anforderungen an das Inverkehrbringen von anderen Rohstoffen oder Produkten zur stellen. Er soll auch verbieten können, dass solche in Verkehr gebracht werden, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder Ressourcen gefährdet. Damit zielt der Nationalrat auf das umstrittene Palmöl.

Die Ergänzung unterstützt auch der Bundesrat, wie Simonetta Sommaruga sagte. Die Umweltzerstörung solle die Schweiz auch dann kümmern, wenn andere Menschen davon betroffen seien.

Eine Minderheit stellte sich jedoch gegen diese Ergänzung. Sie bringe weitere Regulierungen mit sich, wie Hansjörg Knecht (SVP/AG) ausführte. Dann handle es sich nicht mehr um die von der SVP gewünschte schlanke Umsetzung. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 101 zu 76 Stimmen für den Zusatz.

Palmöl steht in der Kritik wegen dessen problematischen Produktion. Für die Plantagen wird grossflächig Regenwald abgeholzt und es kommt zu Enteignungen. Das Palmöl ist etwa auch im Freihandelsabkommen mit Malaysia ein umstrittener Punkt.

Gleichlange Spiesse gegenüber EU

Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Peter Föhn (CVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleichlange Spiesse für Holzexporte. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen.

Daher sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht. Das Geschäft wird noch vom Ständerat behandelt.

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