Corona-EffektMehr und mehr Personen wollen Behördenakten einsehen
su, sda
28.6.2022 - 10:00
Privatpersonen und auch Journalist*innen verlangen vermehrt Einsicht in Behördenakten. Ein grosser Teil davon hatte einen Bezug zur Corona-Pandemie, teilte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mit.
Keystone-SDA, su, sda
28.06.2022, 10:00
28.06.2022, 10:11
SDA, gbi
Das Öffentlichkeitsprinzip sei dank der Medien immer besser bekannt: Das schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb), Adrian Lobsiger, in seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht. Die Folge: Die Bundesbehörden haben im Jahr 2021 1385 Auskunftsgesuche gezählt.
Das waren 16 Prozent mehr als im Vorjahr, wie der Datenschutzbeauftragte schreibt. Und er geht davon aus, dass der Trend anhalten wird. In gut jedem zweiten Fall gaben die Behörden das Nachgefragte vollständig frei.
Zusammenhang mit Pandemie
Unter anderem die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus liess das Bedürfnis nach Transparenz und Information steigen: Rund jedes vierte der insgesamt 1385 Zugangsgesuche hatte einen Bezug zur Pandemie. Allerdings lag die Zahl der Fälle, in denen vollständig Zugang zu Dokumenten gewährt wurde, tiefer als im Gesamtdurchschnitt.
Etwa jedem zweiten der 1385 eingegangenen Gesuche (694) wurde vollständig stattgegeben. Das waren leicht weniger als im Vorjahr. In rund jedem vierten Fall (23 Prozent) wurde dem Gesuch teilweise stattgegeben. 9 Prozent der Gesuche wurden abschlägig beantwortet. Weitere wurden zurückgezogen, waren noch hängig, oder es war kein amtliches Dokument vorhanden.
Eine Zugangsgebühr wurde nur in den wenigsten Fällen verrechnet, nämlich bei gerade einmal 19 der 1385 beantragten Einsichtnahmen. Der 2021 für den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhobene Gebührenbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 14'925 Franken. Über 98 Prozent der Gesuche waren gebührenfrei.
Die Verrechnungspraxis der einzelnen Departemente und Ämter war unterschiedlich. Das Aussendepartement und das Umweltdepartement, die Parlamentsdienste und auch die Bundesanwaltschaft verrechneten keine Gebühren für die Einsichtnahme. Die anderen fünf Departemente und die Bundeskanzlei hingegen stellten den Gesuchstellenden einen Teil ihres Zeitaufwands in Rechnung.
Geht es nach dem Parlament, ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten beim Bund künftig grundsätzlich kostenlos. Für besonders aufwendige Gesuche sollen aber Rechnungen verschickt werden dürfen. Die Räte sind sich aber uneinig, wie hoch diese sein dürfen. Der Ständerat will keine Obergrenze, der Nationalrat eine Limite von 2000 Franken.
Zu wenig Ressourcen
Gestiegen ist auch die Zahl der Schlichtungsanträge im Zusammenhang mit dem Zugang oder verweigerten Zugang zu Behördendokumenten. 149 Schlichtungsanträge gingen ein, 60 Prozent mehr als im Vorjahr. Ziel dieser Verfahren ist eine rasche Einigung der Beteiligten.
Aufgrund der Zunahme konnten nicht alle Anträge wie vorgeschrieben in dreissig Tagen erledigt werden. Der Rückstau ist aber auch den schriftlichen Verfahren während der Pandemie geschuldet und ebenso der Komplexität der Anträge. In schriftlichen Verfahren kamen weit weniger einvernehmliche Lösungen zustande als in mündlichen.
Zurzeit hat der Datenschutzbeauftragte 4,4 Stellen im Bereich Öffentlichkeitsprinzip. Das genüge nicht für eine gesetzeskonforme Erfüllung der Aufgabe, heisst es im Bericht. Ob und welche Ressourcen der Edöb im Bereich Öffentlichkeitsprinzip erhalte, liege in der Verantwortung der politischen Behörden.