«Es tut mir so leid»Jäger spricht nach tödlichem Schuss auf Hund in Sedrun GR
dmu
13.2.2024
Ein Jäger schoss am späten Samstagabend in Sedrun GR auf einen angeleinten Hund. Er traf ihn tödlich. Jetzt hat sich der 79-Jährige zum Vorfall geäussert.
dmu
13.02.2024, 09:19
13.02.2024, 14:45
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Am Samstagabend hat ein Jäger in Sedrun GR einen angeleinten Hund vor den Augen der Besitzerin erschossen.
Die Polizei hat einen 79-jährigen Anwohner ausfindig gemacht, der den Schuss gestanden hat.
Der erfahrene Jäger sagt, er habe den Hund mit einem Fuchs verwechselt und die Halterin nicht gesehen.
Er bereue den Vorfall zutiefst.
Strafrechtexpert*innen sehen vor allem zwei Straftatbestände, die im vorliegenden Fall erfüllt sein könnten.
Eine Frau führte am Samstag nach 23 Uhr auf einer Quartierstrasse in Sedrun GR ihren Hund aus, wie die Kantonspolizei Graubünden am Dienstag mitteilt. Plötzlich sei ein Schuss ertönt und der vor ihr an der Leine entlang eines Wiesenbords gehende Hund zusammengesackt.
Die Besitzerin habe im Anschluss die Polizei informiert. Diese habe noch in derselben Nacht einen 79-jährigen Anwohner ausfindig gemacht.
Der Verdächtige gab zu, den Schuss abgegeben zu haben. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Graubünden klärt die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Wildhut die genauen Umstände dieses Fehlabschusses ab.
Beim erschossenen Tier handelt sich um eine 10 Monate alte Weimaraner-Hündin, wie die Kapo Graubünden auf Anfrage von blue News bekannt gibt. Weitere Details würden erst nach Abschluss der Ermittlungen veröffentlicht.
Hund mit Fuchs verwechselt
Hinter dem Vorfall steht offenbar eine Verwechslung: «Ich sah mehrmals an Abenden zuvor einen Fuchs vor meinem Haus vorbeischleichen», sagt der 79-jährige Jäger zu «Blick». Der Hund habe sich ähnlich wie dieser Fuchs bewegt. «Also dachte ich, es sei wieder der Fuchs, den ich an den Abenden gesehen hatte.»
Die Halterin des Hundes habe er nicht gesehen, ebenso wenig wie die Leine. «Hätte ich die Frau gesehen, hätte ich doch nicht geschossen», so der Mann.
Er könne nicht nachvollziehen, wie so etwas passieren konnte. Er sei Jäger und ehemaliger Jagdexperte und habe schon über 20 Füchse erlegt. «Ich wollte auf keinen Fall einen Hund schiessen. Ich liebe Hunde und hatte früher selbst einen.»
Er bereue den Vorfall zutiefst: «Es tut mir so leid, was am Samstagabend passiert ist. Ich bin verzweifelt und moralisch total im Tief wegen dieses Vorfalls.» Er hätte sich gerne bei der Hundehalterin entschuldigt: «Ich kenne sie aber nicht. Sie war in einem Ferienhaus hier in der Nähe.»
«Ich bin geschockt, dass dies passiert ist»
Anwohner*innen in Sedrun zeigen sich ob des Vorfalls bestürzt: «Ich bin geschockt, dass dies passiert ist. Aber es überrascht mich nicht», sagt eine 38-jährige zu «20 Minuten».
Die Jagdaktionen des 79-Jährigen seien besonders bei den Hundebesitzern im Dorf als problematisch betrachtet worden. Ansonsten sei dieser aber «ein sehr angenehmer Nachbar».
Eine weitere Anwohnerin war Zeugin des Schusses: «Es wurde geschossen und eine Frau schrie, aber dann war Ruhe.» Das habe sie aber nicht weiter beunruhigt: Weil die Wildhüter oft im Dorf schiessen würden, um Wölfe zu vergrämen, sei man sich dies gewohnt.
Zwei mögliche Straftatbestände
Ob in diesem Fall Anklage erhoben wird und wie eine solche aussehen würde, ist unklar. blue News hat mehrere Strafrechtexpert*innen nach einer Einschätzung gefragt. Die Meinungen decken sich: Insbesondere zwei Straftatbestände könnten vorliegen.
Zum einen ist das Tierquälerei nach Artikel 26 des Tierschutzgesetzes. Nach diesem wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich Tiere auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet. «Gemäss erstem Anschein hat der Schütze mutwillig ein Tier getötet», sagt etwa Rechtsanwalt Thomas Merz. Er verweist aber auf die fehlenden Detailkenntnisse.
Zudem könnte der Fall den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Tiere sind zwar keine Sachen, werden strafrechtlich aber als solche behandelt. Entsprechend werde auch das Verletzen oder Töten eines fremden Tieres als Sachbeschädigung bewertet. Hierfür sei Vorsatz erforderlich, der aber im vorliegenden Fall wohl gegeben sein dürfte.
Je nachdem, ob auch die Hundehalterin gefährdet wurde, kämen noch weitere Tatbestände in Betracht. Zudem seien auch Verstösse gegen das Waffengesetz denkbar.