Keine Beweise Keine Beweise für Wahlbetrug in Genf

SDA

13.5.2019 - 17:58

«Wir haben bislang keine Beweise für einen Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden», sagt der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot vor den Medien.
«Wir haben bislang keine Beweise für einen Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden», sagt der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot vor den Medien.
Source: Keystone

Der Verdacht eines möglichen Wahlbetrugs in Genf hat sich entschärft. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat bislang keine Beweise für Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden. Die Untersuchung ist jedoch weiter im Gange.

Die Genfer Staatsanwaltschaft gibt vorerst Entwarnung: Bislang habe sie keine Beweise für einen Wahlbetrug ermitteln können. Anhand der ihm in diesem Stadium der Ermittlungen vorliegenden Beweise gebe es keine Nachweise dafür, dass Resultate früherer Abstimmungen durch betrügerische Manöver gefälscht worden seien, sagte Staatsanwalt Olivier Jornot am Montag vor den Medien. Ebenso wenig gebe es Anzeichen dafür, dass die Abstimmungen vom 19. Mai durch einen Betrug beeinträchtigt werden könnten.

«Die Untersuchung läuft jedoch weiter, viele Personen sind noch nicht befragt worden», sagte Jornot. Der des Wahlbetrugs verdächtigte Mitarbeiter des Abstimmungs- und Wahlbüros wurde neun Stunden lang mit seiner Hauptbeschuldigerin konfrontiert, ebenfalls eine Mitarbeiterin dieser Behörde. Diese hatte den Verdächtigen des Betrugs bezichtigt.

Tatverdächtiger freigelassen

Der Verdächtige befindet sich wieder auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in ihrer jetzigen Form für eine Untersuchungshaft nicht ausreichen.

Der Verdächtige darf aber weder die Räumlichkeiten des Abstimmungs- und Wahlbüros betreten noch seine Arbeitskollegen kontaktieren. Die Polizei hatte den Mann am vergangenen Donnerstag festgenommen.

Die ersten Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass es in diesem Fall nur eine echte Anklägerin gebe, sagte Jornot. Der zweite Mitarbeiterin, die den Verdächtigte eines Fehlverhaltens bezichtigte, habe angegeben, sich bei ihren Aussagen immer auf ihre Kollegin bezogen zu haben.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Keystone

Persönlicher Streit als mögliches Motiv

Der Staatsanwaltschaft sprach von einer «feindlichen Beziehung zwischen der Denunziantin und dem Angeklagten und einer belasteten Atmosphäre innerhalb des Wahlbüros. Er würde allerdings zu weit gehen, wenn er die Anschuldigungen allein auf persönliche Streitigkeiten innerhalb der Behörde zurückführen würde, sagte Jornot auf eine entsprechende Frage.

Weiter habe die Beschuldigerin zum Teil ausweichende Aussagen gemacht. Auch habe er von ihr keine überzeugende Antwort auf die Frage erhalten, warum sie so lange gewartet habe, um das angebliche Fehlverhalten ihres Kollegin zu melden.

Mangelhafte Organisation

Die Staatsanwaltschaft schliesse zwar zum jetzigen Zeitpunkt einen Wahlbetrug aus, sagte Jornot. Sie habe aber dennoch Mängel im Wahlbüro festgestellt. «In dem so sensiblen Bereich sei die Arbeitsweise nicht immer so streng, wie man es erwarten würde», stellte der Staatsanwalt fest.

Die am vergangenen Donnerstag durchgeführte Durchsuchung der Behörde habe eine gewisse Unordnung an den Tage gebracht. Im Büro der Beklagten fanden die Ermittler rund 20 offene und rund 80 geschlossene Couverts von Auslandschweizern. Auch ein paar zerrissene Stimmzettel wurden in einem Abfalleimer entdeckt.

«Der Angeklagte gab Mikroerklärungen ab, um diese Konfetti von Stimmzetteln zu rechtfertigen», sagte Jornot. Im Übrigen habe diese Hilfskraft selbst seine Vorgesetzten wegen organisatorischer Mängel in der Behörde alarmiert.

Der etwa 30-jährige Angeklagte und seine Denunzianten arbeiten beide seit mehreren Jahren als Hilfskräfte auf Abruf im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons Genf. Sie sind zuständig für die Entgegennahme der Wahlzettel bei der brieflichen Stimmabgabe.

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