«Fett wie die Hölle»Jurist des Bundes wird im Internet ausfällig – entlassen
Sven Ziegler
27.4.2024
Ein Jurist des Bundes hat sich im Internet abfällig über Frauen und die Bundespolitik geäussert. Das Bundesgericht hat seine fristlose Kündigung bestätigt.
Sven Ziegler
27.04.2024, 00:24
Sven Ziegler
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein EDÖB-Jurist verlor seinen Job.
Grund waren Äusserungen gegen den Bund und frauenfeindliche Tweets.
Das Bundesgericht bestätigte die fristlose Entlassung.
Ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verlor seinen Job wegen frauenfeindlicher Tweets und einem Angriff auf die Amtsführung des Bundes.
Dies folgte auf eine Reihe von fragwürdigen Äusserungen in den sozialen Medien, darunter sexistische Kommentare und Kritik an der Gendergerechtigkeit, wie die «BZ Basel» schreibt.
Der Mann hatte auf verschiedenen Plattformen Frauen herabgewürdigt und sich gegen das Gendern ausgesprochen. So schrieb er beispielsweise unter das Foto einer Frau auf X, die sich für das Recht auf Abtreibung stark machte: «Weshalb sind diese ‹Dinger› (Frauen?) hässlich, fett wie die Hölle?»
Auf eine interne Mail, die mit der Anrede «Werte Kolleg:innen» begann, antwortete der Mann, dass er keine «Kolleg:innen» sei. Die Antwort ging an alle Mitarbeitenden.
Kündigung laut Bundesgericht rechtens
Seine Bemerkungen führten zu internem Unmut und letztendlich zu seiner fristlosen Entlassung. Vor Gericht argumentierte der Mann, seine Meinungsfreiheit sei verletzt worden. Er forderte eine Wiederanstellung oder einen Jahreslohn als Entschädigung.
Das Bundesgericht urteilte anders. Seine Äusserungen würden das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung beeinträchtigen. Die Summe aller Vorfälle wiege schwer genug für eine fristlose Kündigung. Die Entscheidung des Bundesgerichts verdeutliche die erhöhte Treuepflicht von Staatsangestellten gegenüber ihrem Arbeitgeber, heisst es weiter.
In einem anderen Fall wurde ein Jurist des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wegen extremer Äusserungen in den sozialen Medien kritisiert. Obwohl das EFD keine Stellung zu Einzelfällen nimmt, deutet laut der «BZ» vieles darauf hin, dass der Mann noch für das Amt arbeitet
Er sei «weder aufgrund seiner Aufgabe noch seiner hierarchischen Position eine Person von öffentlichem Interesse» und unterstehe keinen höheren Loyalitätsverpflichtungen.