Tote AsylbewerberinBundesgericht weist Beschwerde ab
zs, sda
15.2.2022 - 12:55
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde von zwei Türkinnen zurückgewiesen: Sie forderten eine Strafuntersuchung, nachdem ihre Mutter nach einem abgewiesenen Asylgesuch starb.
Bild: Keystone
Nachdem ihr Asylgesuch abgewiesen wurde, ist eine Frau nach der Rückkehr in die Türkei an einer Hirnschädigung gestorben. Ihre Töchter fordern eine Strafuntersuchung – und blitzen damit vor Gericht ab.
15.2.2022 - 12:55
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Türkinnen abgewiesen, die eine Strafuntersuchung gegen Schweizer Behördenmitglieder gefordert hatten. Die Frauen sind Töchter einer Türkin, deren Asylgesuch in der Schweiz abgewiesen wurde und die nach ihrer Rückkehr in die Türkei starb.
Das Bundesgericht ist in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, dass die Staatsanwaltschaft Schaffhausen das Strafverfahren zu Recht nicht an die Hand genommen hat.
Die beiden Töchter hatten im August 2019 eine Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration (SEM), des Migrations- und Sozialamtes des Kantons Schaffhausen, gegen Ärzte des Kantonsspitals und gegen einen Bundesverwaltungsrichter eingereicht.
Unzureichend behandelt
Sie begründeten ihre Anzeige damit, dass ihre Mutter im Kantonsspital nicht angemessen behandelt und das Asylverfahren nicht adäquat geführt worden sei.
Die Mutter sei deshalb nach ihrer Rückkehr in die Türkei im Februar 2018 wegen einer Hirnschädigung gestorben. Die Töchter verlangten eine Untersuchung wegen fahrlässiger oder allenfalls vorsätzlicher Tötung.
Das Bundesgericht hält fest, dass die beiden Frauen ein Haftpflichtverfahren gegen die Eidgenossenschaft und den Kanton einleiten könnten. Ein solches Verfahren muss in allen Fällen separat geführt werden und kann nicht an ein Strafverfahren angehängt werden. (Urteil 6B_1229/2021 vom 17.1.2022)
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