Die Revision des Waffengesetzes ermöglicht der Schweiz, im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten zu bleiben. Für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz sei das zentral, argumentiert der Bundesrat.
Das Stimmvolk entscheidet am 19. Mai über die Vorlage, mit welcher die Schweiz die neue Waffenrichtlinie der EU umsetzen will. Warum das aus Sicht des Bundesrates wichtig ist, erläuterte Bundesrätin Karin-Keller Sutter am Donnerstag an ihrer ersten Medienkonferenz als Justizministerin: Bei einem Nein droht das Ende der Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten.
Der Vertrag sei «glasklar», sagte Keller-Sutter. Eine Kündigung brauche es nicht. Bei einem Nein würde die Schweiz der EU mitteilen, dass sie das neue Recht nicht übernehme. Dann würde die Zusammenarbeit automatisch enden - es sei denn, die EU-Kommission und sämtliche EU-Staaten würden der Schweiz innert 90 Tagen entgegenkommen. Darauf zu hoffen, erachtet Keller-Sutter als riskantes Unterfangen: Sie habe nicht den Eindruck, dass die EU in Kompromisslaune sei, stellte sie fest.
Blind ohne Schengen
Der Preis für ein Nein wäre aus Sicht des Bundesrates hoch. Er beziffert die Kosten auf mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Keller-Sutter warnte aber vor allem vor einem Sicherheitsverlust. Schengen sichert den Zugriff auf das Informationssystem SIS. Täglich erfolgen allein in der Schweiz über 300'000 Abfragen der Sicherheits- und Asylbehörden.
Im Jahr 2018 gab es 19'000 Fahndungstreffer. Im Schnitt sei es dank SIS in den letzten zehn Jahren jeden Tag zu einer Verhaftung gekommen, sagte René Bühler, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol). «Ohne Schengen wären wir bildlich gesprochen blind.» Ausserdem könnte die Schweiz Asylsuchende nicht mehr ins Erstasylland zurückschicken, ergänzte Keller-Sutter. Sie wäre als Asylland damit sehr attraktiv.
Nur geringfügige Änderungen
Die Zusammenarbeit von Schengen und Dublin will der Bundesrat nicht aufs Spiel setzen. Das geänderte Waffengesetz enthalte nichts, was dies rechtfertigen könnte, sagte Keller Sutter. Die Änderungen seien geringfügig, die Schiesstradition in der Schweiz bleibe erhalten.
«Niemand wird entwaffnet», sagte die Justizministerin. Schiessanlässe wie das Feldschiessen, das Obligatorische und das Knabenschiessen, aber auch der wettkampfmässige Schiesssport seien nicht gefährdet. Gerhard Saladin vom Verteidigungsdepartement (VBS) pflichtete ihr bei. Das VBS und die Armee stünden ohne Vorbehalte hinter dem Gesetz, sagte er.
Ausnahmebewilligung nötig
Für Soldaten, welche die Ordonnanzwaffe bei Dienstende übernehmen wollten, ändere sich nichts, betont der Bundesrat. Auch für Jäger und Jungschützinnen bleibe alles beim Alten. Neuerungen gibt es für die Käufer und Besitzer halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin. Diese gelten neu als verbotene Waffen.
Für den Kauf braucht es daher eine Ausnahmebewilligung statt eines Waffenerwerbsscheins. Schützen, die eine solche Waffe erwerben, müssen nach fünf und zehn Jahren nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen.
Dem Waffenbüro melden
Wer bereits eine solche Waffe besitzt, muss sie innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden, sofern sie noch nicht in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet ist. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, und Waffenhersteller müssen alle Waffenbestandteile markieren.
Darin sieht der Bundesrat einen Sicherheitsgewinn. Auch dass im Informationssystem SIS neu sichtbar sein wird, wenn jemand keine Waffe erwerben darf, sei der Sicherheit zuträglich, sagte Keller-Sutter.
Mitspracherecht genutzt
Das Referendum ergriffen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS). Die Schützen hätten weitergehende Änderungen befürchtet, sagte Keller-Sutter. Doch die Schweiz habe ihr Mitspracherecht genutzt.
Sie habe erreichen können, dass die Richtlinie in vielen Punkten abgeschwächt worden sei. Und bei der Umsetzung habe die Schweiz den Spielraum genutzt. So gebe es weder einen Vereinszwang noch ein zentrales Waffenregister.
Das Ganze betrachten
Die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ist laut Keller-Sutter in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen, auch bei den Kantonen. Ablehnend hätten sich nur die Kantone Schwyz, Thurgau und Tessin geäussert.
Dass sich die Schweizerische Offiziersgesellschaft gegen die Revision des Waffenrechts stelle, sei ihr gutes Recht, sagte Keller-Sutter auf eine entsprechende Frage. Die Offiziere seien frei. Auch könne man die einzelnen Änderungen gut finden oder nicht. Wer für die Sicherheit verantwortlich sei, müsse allerdings das Ganze betrachten, also auch die Bedeutung der Schengen- und Dublin-Zusammenarbeit.
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