Schaffhausen Kettensägen-Angreifer fordert vor Gericht seine Freilassung

SDA/gbi

26.5.2020

Der Fall wird vor dem Obergericht Schaffhausen verhandelt.
Der Fall wird vor dem Obergericht Schaffhausen verhandelt.
Bild: Keystone

Er sei nicht gefährlich, beteuerte der Mann, der in Schaffhausen mit einer Kettensäge in eine CSS-Filiale marschiert war. Vor dem Obergericht forderte er ein milderes Urteil. Das Urteil folgt später am Nachmittag.

Er sei seit 20 Jahren «Teufelsenergien» ausgesetzt, sagte der frühere Dachdecker heute Dienstag in der Berufungsverhandlung vor dem Schaffhauser Obergericht. Bei einem Verkehrsunfall habe er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Seither werde er von «bösen Geistkräften» angegriffen, die ihn töten wollten.

Verantworten muss sich der 54-jährige Schweizer, weil er am 24. Juli 2017 in Schaffhausen die Mitarbeiter in einer CSS-Filiale mit laufender Kettensäge angegriffen hatte. Statt einer kleinen Verwahrung verlangte er vor dem Obergericht die Entlassung aus der Massnahme.

Als er mit auf die Mitarbeiter losging, sei er überzeugt davon gewesen, dass diese negativen Kräfte von einem der Angestellten ausgegangen seien. Er habe den Mann mit der Motorsäge jedoch nicht verletzen oder gar töten, sondern lediglich «auf Distanz halten» wollen.

Entlassung und Genugtuung

Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten machte vor diesem Hintergrund eine sogenannte Putativnotwehr geltend. Der 54-Jährige sei also so zu beurteilen, als hätte die tatsächliche Situation seinen Vorstellungen entsprochen.



Der Mann könne deshalb nicht wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung in schuldunfähigem Zustand zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59, der sogenannten kleinen Verwahrung, verurteilt werden.

Dies hatte das Kantonsgericht im September 2019 genau so getan. Der Verteidiger forderte stattdessen, den 54-Jährigen aus der vorzeitig angetretenen Massnahme zu entlassen. Er solle eine Genugtuung von 207'000 Franken erhalten. Der Mann ist seit Herbst 2017 in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Rheinau untergebracht.

«Ich bin nicht gefährlich»

Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids. Der Beschuldigte soll also eine stationäre Massnahme nach Art. 59 des Strafgesetzbuches erhalten. Bei dieser «kleinen Verwahrung» erhält der Betroffene eine Therapie, damit die Rückfallgefahr verringert wird. Die Massnahme wird alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf verlängert.

Der Vertreter der Staatsanwalt verwies auf ein psychiatrisches Gutachten, gemäss dem eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Gewalttaten bestehe, wenn keine Therapie erfolge. Sollte das Obergericht ihn aus der Massnahme entlassen wollen, werde er Sicherheitshaft beantragen.

«Ich bin überzeugt, dass ich nicht gefährlich bin», sagte der 54-Jährige in seinem Schlusswort. Er wolle in Freiheit leben. Das Obergericht gibt seinen Entscheid am Dienstagnachmittag bekannt.

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