Strassenverkehr Nationalrat will Lastwagenchauffeure schonen

SDA

4.6.2019 - 12:48

Geht es nach dem Nationalrat, soll es künftig möglich sein, den Führerausweis nach Kategorie zu entziehen. Damit würde der Berufschauffeur unter Umständen weiterhin Lastwagen fahren können, wenn er mit dem Auto oder dem Motorrad zu schnell fuhr. (Symbolbild)
Geht es nach dem Nationalrat, soll es künftig möglich sein, den Führerausweis nach Kategorie zu entziehen. Damit würde der Berufschauffeur unter Umständen weiterhin Lastwagen fahren können, wenn er mit dem Auto oder dem Motorrad zu schnell fuhr. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Fährt ein Lastwagenchauffeur mit seinem Motorrad zu schnell, wird ihm unter Umständen der Führerausweis entzogen, und zwar auch für den Lastwagen. Der Nationalrat will diese «doppelte Strafe für Berufsfahrer» abschaffen.

Die grosse Kammer hat am Dienstag entsprechende Motionen von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) und Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP/AG) deutlich angenommen – mit 165 zu 15 Stimmen bei 10 Enthaltungen respektive 131 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung. Ratsmitglieder aus allen grossen Fraktionen stimmten zu.

Über die Vorstösse befindet als nächstes der Ständerat. Sagt auch er Ja zu den Vorstössen, soll es künftig möglich sein, den Führerausweis nach Kategorie zu entziehen. Damit würde der Berufschauffeur unter Umständen weiterhin Lastwagen fahren können, wenn er mit dem Auto oder dem Motorrad zu schnell fuhr.

Unterschiedliche Betroffenheit

Differenzierte Sanktionen gebe es in der EU schon praktisch überall, argumentierte Fuhrhalter Giezendanner. Mit dem heutigen «totalen» Führerausweisentzug verlören viele zuverlässige Berufsleute und Familienväter ihr Einkommen.

Adrian Amstutz (SVP/BE) kritisierte die Ungleichbehandlung der verschiedenen Berufe. «Der besoffene Chirurg, dem am Wochenende der Ausweis entzogen wurde, operiert am Montagmorgen wieder. Der fehlbare Lokführer fährt hunderte Passagiere durch die Schweiz.» Nur der Lastwagenfahrer sei der Dumme.

Weitere Ausnahmen könnten folgen

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga hielt entgegen, dass mit der Ausnahme für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer die Ungleichbehandlung nicht abnehme. «Es gibt weitere Berufsgruppen, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, die nicht von der neuen Regelung profitieren können.»

Laut dem Bundesrat tragen die heutigen Regeln leichten Widerhandlungen und Härtefällen genügend Rechnung. Wer als Ersttäter beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fahre, werde lediglich verwarnt. Werde der Ausweis entzogen, handle es sich um kein Bagatelldelikt.

Die kantonalen Behörden hätten zudem bereits heute die Möglichkeit, bei Berufschauffeuren den Führerausweis für Lastwagen weniger lange zu entziehen als in den restlichen Kategorien. Die Berufschauffeure hätten eine besondere Verantwortung, gibt der Bundesrat zu bedenken. Für die Verkehrssicherheit sei es besonders wichtig, dass sie die Regeln respektierten.

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