Spätestens 2021 soll ein definitives Zulassungsregime den provisorischen Ärztestopp ablösen. Der Weg bis dahin ist steinig. Der Ständerat, der das Gesetz am Montag beraten hat, ist in wesentlichen Punkten von den Beschlüssen des Nationalrats abgewichen.
Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Die Kantone sollen daher Höchstzahlen für ambulant tätige Mediziner pro Fachgebiet oder Region einführen können.
Anders als der Nationalrat will der Ständerat die Kantone aber nicht dazu verpflichten. Diese sollen die Freiheit haben, den kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Schweiz habe 26 Kantone mit grossen Unterschieden im Gesundheitswesen, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE).
Vertragszwang bleibt
Ebenfalls umstritten ist die Möglichkeit, den Vertragszwang zu lockern. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone den Krankenkassen erlauben können, ihre Vertragspartner frei zu wählen. Das würde bedeuten, dass die Leistung gewisser Ärztinnen und Ärzte nicht von der Grundversicherung vergütet würden.
FDP und SVP, die im Nationalrat die Mehrheit haben, möchten den Vertragszwang schon seit Jahren lockern. Nun macht ihnen der Ständerat einmal mehr einen Strich durch die Rechnung. Die Vorlage könne verzögert werden, weil viele Akteure im Gesundheitswesen mit diesem System nicht leben könnten, sagte Stöckli. Die Lockerung des Vertragszwangs gilt als nicht mehrheitsfähig an der Urne.
Daneben gibt es weitere grundsätzliche Differenzen. Dazu gehört die vom Nationalrat beschlossene Verknüpfung der Zulassungsbeschränkung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen. Dazu hat die Gesundheitskommission des Nationalrats eine Vorlage erarbeitet.
Widerstand der Kantone
Mit dieser sind aber die Kantone nicht einverstanden. Sie verlangen einen verbindlichen Fahrplan, wann die Pflegekosten in das neue Finanzierungsmodell einbezogen werden. Der Ständerat befürchtet, dass auch dadurch die Regelung der Zulassungsbeschränkung verzögert werden könnte.
Die Anforderungen an die Sprachkompetenz regelt der Ständerat ebenfalls anders als der Nationalrat. Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Landessprache studiert haben, sollen eine Sprachprüfung ablegen müssen.
Auf eine Prüfung über das schweizerische Gesundheitssystem wollen hingegen beide Räte verzichten. Stattdessen sollen Ärztinnen und Ärzte vor der Zulassung mehrere Jahre in Schweizer Spitälern arbeiten müssen. Gesundheitsminister Alain Berset warnte davor, dass diese Bestimmung wegen der Personenfreizügigkeit toter Buchstabe bleiben könnte.
Obligatorisches Patientendossier
Abgelehnt hat der Ständerat das Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen kantonale Erlasse über Zulassungsbeschränkungen. Es handle sich dabei um das Ergebnis eines politischen Prozesses, in den sich die Versicherer einbringen könnten.
Mit der Einführung eines Ärzteregisters ist die kleine Kammer hingegen einverstanden. Dieses soll für Transparenz sorgen. Ein Kanton soll nämlich die Zulassungen künftig sofort stoppen können, wenn die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet überdurchschnittlich steigen.
Einverstanden ist der Ständerat auch damit, das elektronische Patientendossier für Ärztinnen und Ärzte obligatorisch zu erklären. Vor drei Jahren hatte er unter dem Eindruck der Referendumsdrohung der Ärzte noch anders entschieden. Heute ist das elektronische Patientendossier nur für Spitäler und Pflegeheime obligatorisch.
Höhere Hürden
Trotz vieler Änderungen ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsregime im Grundsatz unbestritten. Künftig liegt die Zulassung und deren Steuerung in der Verantwortung der Kantone. Der Bund schafft ein formelles Zulassungsverfahren, in dem die Zulassung als Arzt oder Ärztin mit Auflagen verbunden wird. Diese betreffen Aus- und Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Das geplante neue Regime soll den immer wieder verlängerten provisorischen Ärztestopp ablösen. Dieser wird am 1. Juli um weitere zwei Jahre bis Mitte 2021 verlängert. Es handelt sich um einen von mehreren Versuchen, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Der Bundesrat arbeitet an einem Bündel von Massnahmen, mit dem hunderte Millionen gespart werden sollen.
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