Rassendiskriminierung «Rassismus»-Urteil gegen Addor bestätigt

SDA

29.4.2020 - 17:46

SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (r.), in Begleitung seines Verteidigers Marc Bonnant, musste am 20. März vor Kantonsgericht in Sitten antraben. Das Urteil wegen Rassendiskriminierung gegen ihn wurde bestätigt. (Archivbild)
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (r.), in Begleitung seines Verteidigers Marc Bonnant, musste am 20. März vor Kantonsgericht in Sitten antraben. Das Urteil wegen Rassendiskriminierung gegen ihn wurde bestätigt. (Archivbild)
Source: Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist in einem Berufungsprozess vom Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt.

Das Kantonsgericht bestätigte damit den Schuldspruch des Bezirksgerichts von Sitten vom Mai 2017. Dieses Verdikt will Addor nicht akzeptieren. Er kündigte nach der Urteilsverkündung am Mittwoch an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

«Es gibt nicht viel Platz für Ironie in diesem Land», sagte er in einem auf verschiedenen sozialen Netzwerken veröffentlichen Video. Der Anwalt sieht «die Meinungsfreiheit, oder genauer gesagt, das, was von ihr in diesem Land übrig geblieben ist, in Gefahr».

Grund für die Anklage Addors war eine Schiesserei in einer St. Galler Moschee am 22. August 2014, bei der ein 51-jähriger Mann getötet wurde. Addor schrieb nur wenige Minuten nach der Schiesserei auf Twitter und Facebook: «Wir wollen mehr davon!«.

«Anstachelung zu Hass»

Das Kantonsgericht sieht in den Äusserungen Addors eine «klare eine Anstachelung zum Hass gegen eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit». Darüber hinaus habe der SVP-Politiker eine Formulierung gewählt, die wörtlich genommen auf besonders brutale Weise einen Aufruf zur Wiederholung eines Mordes in einer Moschee ausdrückte, schreibt das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Addor, ein ehemaliger Untersuchungsrichter und Mitglied der Walliser Anwaltskammer, war zum Zeitpunkt der Ereignisse Walliser Grossrat und kandidierte für den Nationalrat. Daraufhin reichte der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Weil dieser Tatbestand ein Offizialdelikt darstellt, erhob die Walliser Staatsanwaltschaft 2016 Anklage gegen den Anwalt. Das Bezirksgericht verurteilte den SVP-Mann.

«Keine Ironie»

Die erste Instanz hatte ihr Urteil damit begründet, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung die Reaktionen hätte voraussehen müssen. Anders als Addors Verteidiger argumentierte, habe ein durchschnittlicher Leser in seinen Äusserungen keine Ironie erkennen können, urteilte der Richter.

Vielmehr habe Addor den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Leute seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe der Politiker eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt, urteilte das Bezirksgericht.

Gegen das erstinstanzliche Urteil legte Addors Verteidiger, der Genfer Anwalt Marc Bonnant, Berufung ein. Bonnant forderte wie bereits beim erstinstanzlichen Prozess einen Freispruch für seinen Mandanten.

Nicht erste Provokation

Der 56-jährige Jurist hat schon wiederholt mit provokativen Äusserungen polarisiert. Nach dem Mord an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline im September 2013 forderte er etwa auf Facebook die Wiedereinführung der Todesstrafe für gefährliche Wiederholungstäter. Auch dafür musste er viel Kritik einstecken.

Addor sitzt seit Dezember 2015 für die Unterwalliser SVP in der Grossen Kammer in Bern. Im Oktober 2019 wurde er wiedergewählt.

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