Rentner aus Biel Kneubühl kämpft vor Bundesgericht gegen Verwahrung

sr, sda

27.4.2021 - 12:23

Peter Hans Kneubühl auf dem Weg zu einem Gerichtsprozess im Januar 2013.
Peter Hans Kneubühl auf dem Weg zu einem Gerichtsprozess im Januar 2013.
Keystone

Peter Hans Kneubühl kämpft vor Bundesgericht gegen seine Verwahrung. Der Rentner aus Biel zieht einen Entscheid des Berner Obergerichts ans höchste Gericht weiter. 

27.4.2021 - 12:23

Peter Hans Kneubühl hatte sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses gewehrt – seither wehrt er sich vor Gericht. Zuletzt hatte im Februar das Berner Obergericht eine Verwahrung des Rentners gestützt, wie sie im Vorjahr vom Bieler Regionalgericht angeordnet wurde. Es wies eine Beschwerde Kneubühls ab und kam zum Schluss, alle strafrechtlichen Voraussetzungen für eine Verwahrung seien gegeben.

Gegen dieses Urteil zieht Kneubühl nun vor Bundesgericht, wie dort am Dienstag auf Anfrage zu erfahren war. 

Kneubühls Gang nach Lausanne kommt nicht überraschend: Sein Anwalt ging im Februar nach dem Entscheid des Berner Obergerichts davon aus, dass der Bieler Rentner das Lausanner Gericht anrufen würde.

Auf Polizisten geschossen

Im Jahr 2010 schoss Peter Hans Kneubühl auf Polizisten, welche die Zwangsräumung von Kneubühls Elternhaus in Biel durchsetzen wollten. Anschliessend floh er und wurde erst nach mehrtägiger Flucht von der Polizei gefasst.

Verwahrt werden soll Kneubühl, weil er sich nicht therapieren lassen will, obwohl Experten beim Bieler Rentner wahnhafte Störungen diagnostiziert haben. Wegen dieser Störungen wurde Kneubühl von den Gerichten als nicht schuldfähig erachtet. Sie ordneten deshalb eine stationäre psychiatrische Massnahme an.

Nachdem Kneubühl diese Massnahme verweigert hatte, beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern im Jahr 2018 wegen Aussichtslosigkeit des Unterfangens Kneubühl zu verwahren.

sr, sda