Coronavirus – Kurzarbeit Seco erhebt Einsprachen wegen Kurzarbeit

SDA

7.5.2020 - 12:19

Anfang Mai waren 1,91 Millionen Menschen in 187'000 Unternehmen für Kurzarbeit angemeldet. Das Seco hat bisher 138 Einsprachen bei Kanton erhoben (Symbolbild)
Anfang Mai waren 1,91 Millionen Menschen in 187'000 Unternehmen für Kurzarbeit angemeldet. Das Seco hat bisher 138 Einsprachen bei Kanton erhoben (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat wegen ungerechtfertigter Kurzarbeitanmeldungen bei öffentlich-rechtlichen Betrieben 438 Einsprachen bei den Kantonen erhoben. Um die Gesuche dieser Betriebe herrscht Verwirrung.

Wenn überhaupt kein Betriebsrisiko vorhanden sei, wie dies bei den Erbringern von öffentlichen Leistungen wegen der Defizitabdeckung und ähnlichem in der Regel der Fall sei, bestehe kein Anspruch auf Kurzarbeitentschädigung (KAE), hielt das Seco auf Anfrage von Keystone-SDA zu einem Bericht von Radio SRF vom Donnerstagmorgen fest.

Es sei denn, dass in einem konkreten Einzelfall nachgewiesen werden könnte, dass die Gewährung von KAE eine unmittelbare Entlassung der Mitarbeitenden verhindern würde. Entscheidend sei, ob aufgrund der rechtlichen Situation effektiv ein unmittelbarer Arbeitsplatzabbau drohe.

Gemäss dem Radiobericht soll das Bundesamt für Verkehr (BAV) Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs wie SBB und Postauto vor einiger Zeit explizit dazu aufgefordert haben, bei den kantonalen Amtsstellen Voranmeldungen für Kurzarbeit einzureichen. Das habe bei vielen Kantonen Verwirrung ausgelöst.

Der Bundesrat habe an der Sitzung vom 8. April entschieden, dass er keine öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit einer auf Notrecht basierenden Verordnung von der Möglichkeit der Kurzarbeit ausschliessen möchte, hiess es beim BAV dazu auf Anfrage. Zudem gelte das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) daher auch während der Coronakrise unverändert.

Gestützt darauf könnten alle öffentlich-rechtlichen Unternehmen beziehungsweise Unternehmen mit Beteiligungen von Gemeinwesen (Bund, Kantone oder Gemeinden) wie Transportunternehmen und andere Kurzarbeit beantragen, schreibt das BAV weiter. Es liege an den kantonalen Stellen, zu beurteilen, ob der Anspruch berechtigt sei oder nicht.

Laut BAV gibt es in der Schweiz nebst den Transportunternehmen, die beispielsweise in die kommunale Verwaltung eingegliedert sind, zahlreiche Transportunternehmen, die weitgehend privatwirtschaftlich organisiert und gegen Konkurs nicht geschützt sind. Es gehe dabei etwa um Schifffahrtsgesellschaften, Seilbahnunternehmen oder regionale Buslinien. Mit Kurzarbeit sollen in diesen Unternehmen Entlassungen verhindert werden.

Kantone müssen Gesetz korrekt anwenden

Die Kantone gehen unterschiedlich mit den Kurzarbeitsgesuchen öffentlich-rechtlicher Betriebe um. So lehnt zum Beispiel der Kanton Thurgau solche Gesuche grundsätzlich ab, wie der Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Thurgau, Daniel Wessner, Radio SRF sagte.

Laut Seco ist jeder Kanton in der Verantwortung, das Gesetz korrekt anzuwenden. Das Seco geht davon aus, dass die Kantone das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) korrekt anwenden, wie es auf Anfrage weiter hiess. Es gebe Ausnahmen bei der Kurzarbeit für öffentlich-rechtliche Betriebe. Das müssen aber die Kantone prüfen, wie es beim Seco hiess.

Seco führt Kontrollen durch

Das Seco führt zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung Kontrollen bei den Arbeitgebern durch. Wird anlässlich einer solchen Kontrolle ein vermeintlich ungerechtfertigter Bezug oder ein möglicher Missbrauch festgestellt, leitet das Seco die zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte ein.

In einem Verwaltungsverfahren wird die zu Unrecht ausbezahlte Entschädigung mittels Verfügung zurückgefordert. Zusätzlich dazu kann das Seco eine strafrechtliche Verfolgung der in der betroffenen Unternehmung handelnden natürlichen Personen einleiten.

Das Strafverfolgungsverfahren wird ab diesem Zeitpunkt von den Staatsanwaltschaften geführt. Es sei nicht abschliessend geklärt, ob in diesen strafrechtlichen Verfahren dem Seco noch Parteistellung zukommen könne, schreibt das Seco. Dazu sei beim Bundesgericht ein Verfahren hängig. Deshalb könne sich das Seco zurzeit nicht dazu äussern.

Wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am vergangenen Montag bekannt gegeben hatte, waren Anfang Mai 1,91 Millionen Menschen in 187'000 Unternehmen für Kurzarbeit angemeldet.

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