62-Jährige ist verzweifelt Stadt Bern sortiert Bewerberin gleich aus – wegen ihres Alters

tafi

11.3.2024

Eine 62-jährige hat sich in Bern als Sachbearbeiterin beworben - und wurde wegen ihres Alters abgelehnt.
Eine 62-jährige hat sich in Bern als Sachbearbeiterin beworben - und wurde wegen ihres Alters abgelehnt.
KEYSTONE

Weil die Stadt Bern ihre Angestellten schon mit 63 Jahren in Pension schickt, haben ältere Bewerbende keine Chance auf einen neuen Job. Das musste nun eine 62-Jährige am eigenen Leib erfahren. 

tafi

11.3.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Bewerberin wurde von der Stadt Bern aus Altersgründen abgelehnt.
  • Grund: Angestellte der Stadt werden regulär mit 63 Jahren in Pension geschickt. Die Frau hätte gerne einige Jahre länger gearbeitet.
  • Die Betroffene fürchtet nun Altersarmut.

«Man hat mir noch nie so direkt ins Gesicht gespuckt, dass ich zu alt bin», wird die Betroffene von «Blick» zitiert. Die Frau hatte sich auf eine Stelle als Sachbearbeiterin bei der Stadt Bern beworben – und wurde abgelehnt. Mit der offiziellen Begründung, dass sie zu alt sei.

Die Frau war bei der Bewerbung 62 Jahre alt, sie hätte gerne noch ein paar Jahre gearbeitet. Auch über das gesetzliche Pensionsalter von 65 hinaus.

Doch in Bern werden Mitarbeitende bereits früher pensioniert: «Mitarbeitende der Stadt Bern werden mit Vollenden des 63. Altersjahres ordentlich pensioniert – daher können wir Ihre Bewerbung nicht weiterverfolgen», begründet die Stadt gemäss «Blick» die Absage. Dies sei ein «Zückerli», weil man nicht mit den Löhnen und Gehältern des Bundes mithalten kann.

Für Bern lohnt es sich nicht, ältere Menschen einzustellen

«Je näher Bewerbende dem ordentlichen städtischen Pensionierungsalter 63 kommen, desto eher kann es sein, dass der Aufwand für die Einarbeitung in keinem Verhältnis zur weiteren Arbeitsdauer steht», erklärt die Stadt weiter.

Kurz: Es lohne sich nicht, ältere Menschen einzustellen. Selbst dann nicht, wenn sie alle Kriterien erfüllen und die Stelle schwer zu besetzen ist.

Auch wenn in der Bundesverfassung ein Diskriminierungsverbot festgezurrt ist, das grundsätzlich auch beim Alter greift, hätte die betroffene Frau bei einem Gang vors Gericht schlechte Karten, meint Rechtsprofessor Kurt Pärli von der Universität Basel: Das Diskriminierungsverbot werde vom Bundesgericht eher zurückhaltend ausgelegt, so seine Einschätzung.

Die abgelehnte Bewerberin befürchtet, dass ihr «20 bis 30 Jahre in Altersarmut bevorstehen», wenn sie nicht noch ein paar Jahre lang arbeiten könne.

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