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Grossraubtiere
Ständerat beschliesst eine Aufweichung des Wolfsschutzes

Wölfe sollen nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhüten. Der Ständerat hat eine Art Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen.
Ausgearbeitet hatte die Vorschläge die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Im Zentrum steht die proaktive Regulierung von Wolfsbeständen. Diese soll nicht nur Schäden verhindern, sondern auch, dass Wölfe Menschen gefährden. Der Ständerat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.
Bestandesregulierungen beim geschützten Wolf sollen künftig ebenso möglich sein wie beim geschützten Steinbock. Gemäss Antrag der Urek-S sollen Wölfe zwischen 1. September und 31. Dezember reguliert werden dürfen. Wölfe hätten sich inzwischen in der Schweiz angesiedelt, sagte Kommissionssprecher Othmar Reichmuth (Mitte/SZ).
su, sda