VerhüllungsverbotStänderat debattiert Umsetzung der Burka-Initiative
misc, sda
7.3.2023 - 07:20
Der Ständerat befasst sich am Dienstag mit der Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative. Strittig ist insbesondere, ob das Verhüllungsverbot in einem Bundesgesetz oder auf kantonaler Ebene umgesetzt werden soll.
Keystone-SDA, misc, sda
07.03.2023, 07:20
07.03.2023, 09:05
SDA
Die Schweizerinnen und Schweizer haben die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 mit 51,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Sie sprachen sich damit dafür aus, dass das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit im Grundsatz künftig landesweit untersagt sein solle. Im Abstimmungskampf war insbesondere der islamische Gesichtsschleiers Nikab ein Thema. Jetzt ist das Parlament am Zug. Den ersten Schritt macht am Dienstag der Ständerat.
Strittig ist im Ständerat insbesondere, ob das neue, landesweite Verhüllungsverbot in einem Bundesgesetz umgesetzt werden soll. Und ob sich der Rat überhaupt auf das Thema einlässt. Denn eine hauchdünne Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt, nicht auf das Geschäft einzutreten. Sie möchte die Umsetzung den Kantonen überlassen.
«Bestrafung nicht im Vordergrund»
Der Entscheid in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) fiel allerdings mit der knappestmöglichen Mehrheit: mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Die Kommissionsmehrheit sieht das Hauptziel des neuen Verfassungsartikels nicht in der Bestrafung, sondern in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des Zusammenlebens. Entsprechend seien die Kantone zuständig.
Der Bundesrat möchte für die Umsetzung der Initiative ein neues Gesetz schaffen. Sein Entwurf sieht Bussen von höchstens 1000 Franken für verbotenes Verhüllen des Gesichts vor.
Ausnahmen geben zu reden
Tritt die kleine Kammer auf das Geschäft ein, dürfte insbesondere die genaue Ausgestaltung der Ausnahmen für Diskussionen sorgen. Der Bundesrat schlägt vor, dass unter anderem in religiösen Einrichtungen und an der Fasnacht das Gesicht weiterhin verhüllt werden darf. Auch Atemschutzmasken sollen weiter toleriert werden. Wie es dagegen mit vermummten Teilnehmer*innen einer Demonstration aussieht, dürfte noch zu reden geben. Verstösse sollen mit bis zu 1000 Franken Strafe geahndet werden.
Die Frage, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll, war schon vor dem Urnengang 2021 ein Thema. Der Bundesrat sah ursprünglich die Kantone in der Pflicht. Diese baten jedoch um eine nationale Regelung. Dies mit der Begründung, es gelte, einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden.